Geldwerter Vorteil Dienstwagen

Hallo Zusammen,

weiter unten ist die Frage nach der Besteuerung von Dienstwagen gestellt worden, bei denen der AN einen Teil der Kosten trägt. Wie ist es mit der Steuer, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass der AN wenn er einen Dienstwagen in Anspruch nimmt auf einen Teil seines Gehaltes verzichtet? Muss er dann den BLP versteuern, oder kann er das entgangene Gehalt ebenfalls dagegenrechnen?

Danke und viele Grüße
Visionär

Bin mir nur zu 90 % sicher
Hi!

So ganz sicher bin ich mir jetzt nicht!

Imho ist das für die Versteuerung nicht relevant.

Es kann zwar vereinbart werden, dass Du einen Teil des PKW selbst zahlst (auch unter Umständen in Raten auf mehrere Jahre) - das kann dann auch auf die Versteuerung angerechnet werden.

ABER: Steuerprüfer sehen das ganz gerne aus der Abrechnung ausgegliedert, sprich: Du zahlst Deinem Unternehmen etwas (nicht über die Entgeltabrechnung).

Grüße
Guido

Hallo Visionär.

Dienstwagen können über zwei Methoden abgerechnet werden.
1). 1% vom Bruttolistenpreis (Geldwertervorteil) und 0,03% x km Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

2). 15% Pauschalbesteuerung.

Am besten beide Möglichkeiten kalkulieren und die für den AN günstigere Methode wählen.
(Das Finanzamt erkennt beide Methoden an.)

Gruß …Melanie…

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hi,

verstehe die frage nicht genau. rechne doch mal nach.

hatte man vorher 3.750 EUR gehalt und vereinbart man darauf ein gehalt von 3.500,- EUR plus dienstwagen mit BLP 30.000 EUR, dann ergibt sich doch bei 20km Entfernung zur Arbeit:

300,- 1%
180,- 0,03% meth.
3.500,- brutto
3.980,- gesamt

es ergeben sich also 230,- mehr bemessungsgrundlage für steuern und sv. der kfz-nutzen schlägt mit 480,- zu buche, also hat man einen eigenanteil von 250,- gegengerechnet. entspricht genau der bruttolohnverzichtserklärung.

das ist zulässig und wird auch so gerechnet.

wie hast du rechnen wollen?

gruss vom

showbee

Wirfst Du da was durcheinander?
Hi Melanie!

Dienstwagen können über zwei Methoden abgerechnet werden.
1). 1% vom Bruttolistenpreis (Geldwertervorteil) und 0,03% x
km Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

2). 15% Pauschalbesteuerung.

Zwei Methoden stimmt!
Die erste Methode stimmt auch - nennt sich Vereinfachungsregel (oder 1%-Regel)

Die zweite Methode ist die sogenannte Fahrtenbuch-Kosten-Regelung

Das hat aber nix mit den 15% Pauschal (für die 1. Kosten Wohnung-Arbeitsstätte / 2. privaten Kilometer) zu tun. Der Arbeitgeber kann (er muss nicht) Wohnung-Arbeit/privat pauschal versteuern.

Grüße
Guido

Vielen Dank!(owT)

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