Hausverkauf

es ist ja von unserem Supersteuerminister geplant (oder ist es schon durch?), dass sie Spekulationsfrist von 10 Jahren ersatzlos gestrichen werden.
Nun stelle ich mir folgenden Fall vor:
Ein Familienvater hat sich 1990 ein Haus gekauft (oder gebaut). Natürlich mit Kredit.
Nun passiert, was vielen passiert: er kann nicht mehr den Kredit bedienen. Er muss verkaufen.
Jetzt ist er aber, 12 Jahre später, Immopbilienspekulant.
Also muss er voll Steuer aus, sagen wir mal 350.000 € zahlen.
Ergebnis: er kann seine Schulden nicht tilgen, er ist evtl. für immer in der Kreide, arbeitet nur noch für die Bank. Evtl. treibt die ihn zur Eidesstattlichen Erklärung. Er ist also zudem nicht mehr geschäftsfähig.
Feine Aussichten.
Na,ja, ein Trost: unseren Politikern kann so etwas nicht passieren. Denn erstens verdienen die so viel, dass die nie ins Minus kommen und sollte es mal vorkommen, dann kann man sich ja schmieren lassen.
Ein Politiker haftet ja nicht für Bestechlichkeit. Und fliegt er, dann erhält er lebenslang ´ne riesen Pension.
Grüße
Raimund

du vergisst…
hi,

das eigengenutzte gebäude von der besteuerung ausgeschlossen sind.

inwieweit die forderung der koalition durch den BR kommt ist zweifelhaft. eine ausdehnung auf selbstgenutztes wohneigentum wirft vielevieleviele fragen auf.

ein besteuerung würde zum systembruch im EStG führen. ich glaube nicht, das hier die ideen aus dem koalitionsvertrag übernommen weden können. zu bedenken ist, das die koalitionsübereinkommen (verträge sind es nicht) von politikern und nicht von experten der ministerien gebastelt werden.

die freuen sich nun und können den mist nun ausbaden!

also, abwarten und teetrinken…

gruss vom

showbee

Hallo!

Was derzeit im Eigenheim im Gesetz steht, wird sich hoffentlich nicht ändern. Danach wäre dein Familienvater im selbstbewohnten Haus nämlich von der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns ausgenommen. Pech nur, wenn er fremdvermietet hat, denn dann hat er sich im wahrsten Sinne des Wortes „verspekuliert“. Die gewährte Steuerentlastung durch Sonderabschreibung wird dann über einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn vom Staat wiedergeholt.

Ciao!
Nemo

es ist ja von unserem Supersteuerminister geplant (oder ist es
schon durch?), dass sie Spekulationsfrist von 10 Jahren
ersatzlos gestrichen werden.

Nach meinem Kenntnisstand bleibt sie.

Nun stelle ich mir folgenden Fall vor:
Ein Familienvater hat sich 1990 ein Haus gekauft (oder
gebaut). Natürlich mit Kredit.
Nun passiert, was vielen passiert: er kann nicht mehr den
Kredit bedienen. Er muss verkaufen.
Jetzt ist er aber, 12 Jahre später, Immopbilienspekulant.

nein

Also muss er voll Steuer aus, sagen wir mal 350.000 € zahlen.

falsch, er muss Steuern aus dem Spekulationsgewinn bezahlen.

Ergebnis: er kann seine Schulden nicht tilgen, er ist evtl.
für immer in der Kreide, arbeitet nur noch für die Bank. Evtl.
treibt die ihn zur Eidesstattlichen Erklärung. Er ist also
zudem nicht mehr geschäftsfähig.

wenn er zu einem Kurs verkauft, der unter dem Kredit liegt, verkauft er unter Entstehungskosten. somit kein Wertzuwachs, somit keine Steuern.

winkel

Neben allen bereits richtigen Aussagen nur eine Frage:

Was ist das für ein Haus bei dem der Mensch 350.000 € Gewinn in so kurzer Zeit machen konnte?

Gruß Ivo

da hast Du mich falsch verstanden…
hallo Ivo,
der Mann baut oder kauft (oder erbt einen Teil) ein Haus, das mit Grund 350.000 € wert ist. Das ist zumindest hier in Süddeutschland kein Palast.
Er hat evtl. nur 20 % EK und in den ersten Jahren noch nicht überwältigend viel getilgt.Nehmen wir an, es sind davon 100.000 € bezahlt. Rest 250.000 €. Jetzt stell Dir vor, er müsste das Ding voll versteuern, wenn er es versilbert. Dann würde er alt aussehen.
Aber inzwischen habe ich erfahren, dass dieser plan in der Versenkung verschwunden ist, P = Papierkorb. Gibt doch noch Leute, die denken können. Nur im Gesundheitsministerium happert´s ganz gewaltig.
Grüße
Raimund
off toppic: ob unser neuer Verkehrsminister die Ampeln jetzt umbauen lässt: über jedes Licht wird eine Kreuzschablone gelegt.

hallo raimund,

der gesamte verkaufspreis i.h.v. 350.000 € dient nur bei der grunderwerbsteuer als bemessungsgrundlage und ist dort mit 3,5 % zu versteuern. normalerweise wird bei einem grundstücksverkauf vereinbart, dass der käufer die grunderwerbsteuer alleine zu tragen hat. für deinen beispielsfall spielt sie also keine rolle.

der „spekulationsgewinn“ (richtig heisst es jetzt „gewinn oder verlust aus privaten veräußerungsgeschäften“) ist nach § 23 abs. 3 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p23.html zu ermitteln. vom verkaufspreis sind alle aufwendungen, die zur erlangung des verkaufspreises führten, abzuziehen, um den spekulationsgewinn zu errechnen. außerdem wird von den anschaffungs-/herstellungskosten noch die afa abgezogen, die steuerlich geltend gemacht wurde (in deinem beispielsfall für die zeit der eigennutzung also kein abzug von afa).

das problem bei der unbegrenzten spekulationsfrist ist meiner meinung nach, wie man bei einem haus, das sich (wg. vererbungen) seit mehr als 50 jahren in familienbesitz befindet, im finanzamt noch die anschaffungskosten ermitteln will. abschreibungsunterlagen gibt es dann nicht mehr in den steuerakten!

viele grüße
gunnar

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hallo gunnar,
genau das meinte ich: wenn jemand ein haus erbt und dann irgendwann verkaufen will oder muss: welche abziehbaren Kosten hatte er?
Also muss er aus der ganzen Ertragssumme Steuer zahlen.
er hat also 2 Möglichkeiten: das Erve nicht annehmen; dann gehört das Haus dem Staat zu 100 %. Oder annehmen und verkaufen, dann gehört dem Staat die Hälfte!
Klasse!
Da arbeitet und spart einer versteuertes Geld für seine Kinder (damit die es mal besser haben als ich) und dann hält der Staat die hand auf!
Das zähle ich zum Raubrittertum.
Grüße, speziell an die, die dieses Sche… Regierung gewählt haben!
Raimund

hi ihr zwei,

tja, das wird kritisch. eichel plant nun 10-15% pauschale steuer auf die gewinne und will die fristen abschaffen.

verfassungsrechtliches problem sind wie gunnar schon gesagt hat, vorrangig die schwere ermittelbarkeit der zahlen und deren vergleichbarkeit.

ich stelle mir folgendes ergebnis vor: oma stirbt mit 90 jahren. sie hat zusammen mit ihrem ehemann vor 70 jahren ein haus gebaut und hat sogar noch die rechnungen (10.000 RM). nun veräussert der erbe das gesamtobjekt für 200.000 EUR…

will man nun tatsaechlich die RM in EUR umrechnen? was ist mit der marginalen wertsteigerung allein wg. inflation? bisher konnte man diese noch unberücksichtigt lassen, da der wertunterschied innerhlab von 10 jahren nicht enorm war, was aber nun bei zeitraeumen von mehr als 20-30 jahren?

spannend duerften auch objekt in der ehem. DDR sein, welche sogut wie geschenkt waren bzw. nur in eigenregie mit schwarzbaumaterial gebaut wurden.

ich denke, die aussage des BFH, das speku.einkuenfte nicht verfassungsgerecht erhoben werden können, kann man hierauf ausweiten, denn eine einheitliche steuerliche bemessungsgrundlage kann man nicht ermitteln… oder?

ich bin sehr gespannt was wird UND:

wie oft diese neue regelung in den naechsten 5 jahren wieder geändert wird… das nennt man dann planungssicherheit :wink:

humor ist, wenn man trotzdem lacht.

gruss vom

showbee

Ich find´s ja absolut lustig, wie hier mit falschen Tatsachen und Argumenten lustig debattiert wird.

Bisher wird doch zur Besteuerung von Immoblien auch schon der Einheitswert bestimmt. Was sollte daran falsch und nicht durchführbar sein?

Nachdem nun der Anfangsposter seine Steuervermutuing auf 50% für Oma´s Häuschen festgelegt, scheint er ja Zurückhaltung zu üben. am Anfang war der Ertrag noch Null und die Stuer der Ruin des Erben.

gruss
winkel

langsam…
guten abend herr winkel,

wenn man von einem thema keine ahnung hat, dann sollte man sich bissige kommentare verkneifen, oder?

der einheitswert von grundstücken wird der besteuerung bei erbe/schenkung und früher bei der vermögensteuer genutzt!

bei der anwendung des § 23 EStG wirst du lange nach regelungen rund um den EW suchen. hier geht es um einen gewinn aus privaten veräusserungsgeschäft (also verkaufspreis - einkaufspreis). diese regelung steht zur debatte, nix weiter!

dennoch einen gruss

vom showbee, der konstruktivere kritik besser findet!

hallo herr winkel,

Ich find´s ja absolut lustig, wie hier mit falschen Tatsachen
und Argumenten lustig debattiert wird.

Bisher wird doch zur Besteuerung von Immoblien auch schon der
Einheitswert bestimmt. Was sollte daran falsch und nicht
durchführbar sein?

der meinung vom showbee (s.u.) ist leider zu 100 % zuzustimmen.

der einheitswert wird nur noch als bemessungsgrundlage für die grundsteuer verwendet.

wegen dieses einheitswertes hat der bundesfinanzhof nicht die vermögensteuer als solche als verfassungswidrig eingestuft (ihre einführung wird ja bereits wieder diskutiert http://www.politikerscreen.de/lexikon/lexikon_detail… , aber die art der ermittlung der bemessungsgrundlage http://www.bverfg.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/t…

die regierung um kohl hat nach diesem urteil dann davon abgesehen, hier nachbesserungen durchzuführen, sondern lieber gleich auf einnahmen aus vermögensteuererhebung verzichtet (vielleicht ein wahlgeschenk für die fdp = Ferdienste Der Partei).

lediglich für zwecke der schenkungsteuer/erbschaftsteuer wurden neue §§ erfunden, die sicherstellen sollten, dass grundvermögen mit barvermögen gelichgestellt wird. wahrscheinlich ziemlich erfolglos http://www.focus-money.de/PM3D/pm3d.htm?snr=1910 und http://www.ey.com/global/download.nsf/Germany/STH_Er…

viele grüße
gunnar

DDR?
Hallo!

Noch ein kleiner Exkurs an dieser Stelle. Wer ein Grundstück in den neuen Ländern zu beurteilen hat, muss den Zeitwert auf den 1.7.1990 ohnehin nach dem DM-Bilanz-Gesetz ermitteln. Im Zweifel gemäss BMF-Schreiben vom Juli’94 vereinfacht nach qm x qm-Preis x Baupreisindex 1,7…

Was tatsächlich vor dem 1.7.1990 in der DDR aufgewendet worden ist, interessiert niemanden mehr. Anders leider in den alten Ländern: Absurderweise könnte §10a EStDV für die Wertermittlung auf den 21.6.1949 ungeahnte Aktualität erlangen. :smile:

Ciao!
Nemo

aha
hi,

danke für den exkurs. wusste ich noch nicht. man kann ja auch nicht alles wissen :wink:

im übrigen wird ja gerade für alt-sachen die neue regelung mehr eine verkehrssteuer, denn eine ertragssteuer (1,5% vom umsatz für alte und 15% vom überschuss für neue WG war meine letzte info).

inwieweit diese pauschalierung wiederum sinnvoll und verfassungsr. sicher ist?!

mal sehen, was im gesetzentwurf steht.

gruss vom

showbee