Ich besitze eine fremdvermietete Immobilie in Thüringen.
Nun habe ich einen Bescheid über die Erhebung einer Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag bekommen.
Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen?
Gruß,
Markus
Ich besitze eine fremdvermietete Immobilie in Thüringen.
Nun habe ich einen Bescheid über die Erhebung einer Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag bekommen.
Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen?
Gruß,
Markus
hi,
dies sind sogen. erschliessungskosten des grundstückes. beim erstanschluss sind dies anschaffungskosten des grundstückes und somit keine werbungskosten bei der V+V (hierzu: BFH, Urteil v. 2.5.1990, BStBl 1991 II S. 448).
ausnahmen:
wenn die bestehende strasse zur verkehrsberuhigten zone oder in eine fussgängerzone umgebaut wird, sind es werbungskosten und im jahr der zahlung voll abzugsfähig (hierzu: BFH, Urteil v. 22.3.1994, BStBl 1994 II S. 842).
ebenso WK sind kosten für erschliessungb., wenn aus einem weg eine strasse gemacht wird, denn hier ändert sich ja nichts am wert des grundstücks selber. es ist also immer zu unterscheiden:
hat sich die substanz und das wesen des grdst. verändert oder nicht.
im zweifel und bei erheblichen summen, sollte ein steuerberater begutachten ob hier anschaffungskosten vom grdstk. vorliegen oder ob es erhaltungsaufwendungen sind.
soweit gruss vom
showbee
dies sind sogen. erschliessungskosten des grundstückes. beim
erstanschluss sind dies anschaffungskosten des grundstückes
und somit keine werbungskosten bei der V+V (hierzu: BFH,
Urteil v. 2.5.1990, BStBl 1991 II S. 448).
Es handelt sich nicht um einen Erstanschluss, sondern um eine „Erneuerung der Verkehrsanlage“:
Erneuerung der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung, der Parkstreifen und das Anlegen von Straßenbegleitgrün.
Sind das Werbungskosten?
Gruß,
Markus