Hallo Experten!
Durch die Erhöhung von 1% auf 1,5% stellt sich in meinem Fall die Frage, ob es nicht lohnenswerter sei, auf die Fahrtenbuchmethode umzusteigen.
Kann ich díes ohne weiteres zum Jahreswechsel verändern?
Danke im voraus!
R.
Hallo Experten!
Durch die Erhöhung von 1% auf 1,5% stellt sich in meinem Fall die Frage, ob es nicht lohnenswerter sei, auf die Fahrtenbuchmethode umzusteigen.
Kann ich díes ohne weiteres zum Jahreswechsel verändern?
Danke im voraus!
R.
hi,
ist möglich ab dem monat, ab dem du ein fahrtenbuch führst. ein wechsel ist auch innerhalb des jahres möglich. für zwecke der sinnvollen berechnung sollte man aber monate trennen. als fang ruhig schon zum 1.12. an …
im übrigen: die 1,5% stehen noch nicht im gesetz, warte das gesetzgebungsverfahren ab und wie sich die opposition im bundesrat verhält.
abwarten und tee trinken,
gruss vom showbee
Hi, ähm, seit wann?
Bisher durfte man nur zum Jahreswechsel und bei Fahrzeugwechsel von einer Methode zur anderen wechseln.
gruss Kerstin
Hi Kerstin,
ich kenne diese regelung nicht. resultiert die erkenntnis noch aus altn jahren wo man für 1 jahr FB geführt hat und dann das ergebnis auch für folgejahre nutzen durfte (representatives FB!)???
gem. rechtssprechung ist die 1% meth. eine pauschalierung und im steuerrecht gilt: wenn kein nachweis, DANN pauschalierung. m.E. keine umkehrung möglich, die mich zur pauschalierung verpflichtet, wenn mein konkreter nachweis i.O. ist…
oder?
gruss vom
showbee
HiShowbee
Das einmal gewählte Verfahren darf im laufenden Kalenderjahr nicht gewechselt werden:
LSTR 31 (9) Nr. 3
Kerstin
rehi,
okay, die richtlinien liegen mir nicht besonders… immerhin binden sie nur die verwaltung 
im weiteren würde ich dann im rahmen des satzes 4 des genannten absatzes. für den lohnsteuerabzug werden dann wohl die 1% zugrundegelegt, wenn aber ab 1.7. ein FB geführt wird, kann im veranlagungsverfahren das korrigiert werden.
meine lesart, oder?
gruss vom
showbee
Moment mal - was sagt der Arbeitgeber?
Hi!
Es liegt doch in seinem Ermessen, wie er das ganze verrechnet!
Wenn er sagt: Fahrtenbuch - Kosten ist mir zu aufwendig, dann gilt für Dich erst mal weiterhin die 1,X % (will erst mal abwarten, was da kommt) Regelung!
Trotz allem bleibt Dir (wenn es denn günstiger ist) die Möglichkeit, beim Ausgleich die FB-Geschichte abzurechnen…
Grüße
Guido
ich sag nein, weil es bei uns so ist…
ganzes Jahr so oder so…auch in der Veranlagung…
Wollte der Ag partout nur die 1 % Regelung, dann kann der AN das eben in der Veranlagung ausgleichen. Das wäre ja eigentlich auch ein Ding - dann würde ich ja nach km-Zahl, mir immer die beste Variante für jeden Monat raussuchen.
Kerstin