Spekulationssteuer für ererbte Immobilie

bekommt man eine ETW von der Mutter vererbt und will diese gleich wieder verkaufen, fällt man dann unter die Spekulationssteuer

bekommt man eine ETW von der Mutter vererbt und will diese
gleich wieder verkaufen, fällt man dann unter die
Spekulationssteuer

Die 10-Jahres-Spekulationsfrist rechnet dan ab dem Zeitpunkt,
zu dem die Erblasserin die Wohnung gekauft hat, bis zum dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe sie verkauft.
MfG
Alexander Böker