Hallo,
kann ich Rezeptgebühren, Arztgebühren oder Eigenbeteiligung für Kontaktlinsen als normaler Arbeitnehmer(Stkl. 1) steuerlich absetzen?
Danke & Gruß
hi,
es sind aussergewöhnliche belastunegn, soweit sie deine zumutbare belastung übersteigen.
hierzu lies mal im § 33 Abs. 3 EStG nach…
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p33.html
gruss vom
showbee
Hallo,
vergiss nicht, die Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit Erkrankungen anfallen anzugeben. Km-Geld wie Dienstreise!
Viele Grüße
Utemaus
Wenn Aufwendungen für eine Computer-Arbeitsplatz bedingte Brille anfallen, gehören sie unter Werbungskosten Anlage N.