Vergessene Umsätze

Hallo nochmal,

mal eine rein hypothethische Frage: Wenn man bei der Steuererklärung Einnahmen anzugeben vergisst, wird das ein sehr teurer „Spaß“.

Aber was ist eigentlich, wenn man Ausgaben vergisst? Kann man die noch „nachschieben“?

Und jetzt die eigentliche Frage, die mir dabei einfiel: Angenommen, ich vergesse Einnahmen von 1000 Euro bei der Steuererklärung anzugeben. Jetzt macht das Finanzamt eine Steuerprüfung beim meinem Geschäftspartner und kommt dahinter. Ich werde vermutlich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommen. Aber was ist, wenn ich gleichzeitig auch abzugsfähige Ausgaben in derselben Höhe oder gar mehr vergessen haben sollte? Gleicht sich das aus, oder wird man für das eine bestraft und das andere ist eben Pech?

Danke
…Michael

Hallo Michael,

mal eine rein hypothethische Frage: Wenn man bei der
Steuererklärung Einnahmen anzugeben vergisst, wird das ein
sehr teurer „Spaß“.

Faustregel, die ich irgendwo las: Ab etwa 100 T€ hinterzogener Steuern atmet man eine Weile gesiebte Luft.

Wenn Du einen Irrtum glaubhaft machen kannst, passiert weiter nichts. Du mußt natürlich die Steuern nachzahlen. Vorsatz, erhebliche kriminelle Energie und sorgfältige Planung führen zu Ärger. Die Betrugsabsicht ist i. d. R. deutlich vom Irrtum unterscheidbar. Wer sich z. B. Vorsteuer erstatten läßt und dafür Rechnungen gefälscht hat, wird sich kaum auf einen bedauerlichen Irrtum herausreden können.

Angenommen, ich vergesse Einnahmen von 1000 Euro bei der
Steuererklärung anzugeben. Jetzt macht das Finanzamt eine
Steuerprüfung beim meinem Geschäftspartner und kommt dahinter.
Ich werde vermutlich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung
bekommen. Aber was ist, wenn ich gleichzeitig auch
abzugsfähige Ausgaben in derselben Höhe oder gar mehr
vergessen haben sollte? Gleicht sich das aus, oder wird man
für das eine bestraft und das andere ist eben Pech?

Wegen 1000 Euro passieren nach meinen Informationen noch nicht die schlimmen Dinge. Auch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung macht nur Arbeit. Für so einen kleinen Betrag plant schließlich keiner den großen Steuerbetrug. Ein Prüfer bringt leidenschaftslos die Ergebnisse seiner Prüfung zu Papier. Dabei tauchen zu wenig gezahlte Steuern, aber auch Überzahlungen auf. Zum Schluß steht unter dem Strich, was Du zu bezahlen hast. Wenn Du das dann bezahlst hast, ist der Fall erledigt.

Gruß
Wolfgang

hi,

da es ein sehr komplexes gebilde der aenderungsvorschriften ist, versuche ich es kurz zu halten:

wenn du umsaetze nicht angibst, ist es steuerhinterziehung bzw. steuerverkürzung (es gibt noch ne menge weiterer voraussetzungen).

wenn du dagegen betriebsausgaben vergisst, kommt es auf den bescheid an. ist er nicht nach § 164 AO unter dem vorbehalt der nachprüfung, besteht keine möglichkeit, denn dich trifft bestimmt das sogen. „grobe verschulden“ am nichtansatz. nur wenn du das grobe verschulden ausräumen kannst, könnte eine änderung nach § 173 AO in frage kommen.

naechster fall, wenn du einnahmen „vergisst“ und gleichzeitig
a) ausgaben in gleicher höhe
b) ausgaben die unter den einnahmen liegen
c) ausgaben die über den einnahmen liegen

wird sich für die fälle a + c keine änderung in der steuer ergeben, denn es wird nur ein NULL angesetzt.

dies geht nur, weil hier (einnahmen UND ausgaben verschwiegen), weil der oben genannte grds. (eigenes grobes verschulden) nicht anwendbar ist. die ausgaben und einnahmen müssen aber in mittel oder unmittelbaren zusammenhang stehen. blosses zeitliches zusammentreffen gilt nicht!

ein ansatz von mehr ausgaben als einnahmen ist dagegen nur dann möglich, wenn du dein grobes verschulden wieder ausschliessen kannst.

was grobes verschulden ist und wessen grobes verschulden du dir zurechnen lassen musst, kannst du erschöpfend in der AEAO zu § 173 AO nachlesen. schick mir ne mail, wenn du den text nicht im netz findest, ich schick ihn dir dann per mail.

na, dann nicht erwischen lassen :wink:

gruss vom

showbee

Hallo Wolfgang,

Wegen 1000 Euro passieren nach meinen Informationen noch nicht
die schlimmen Dinge. Auch eine Anzeige wegen
Steuerhinterziehung macht nur Arbeit. Für so einen kleinen
Betrag plant schließlich keiner den großen Steuerbetrug. Ein
Prüfer bringt leidenschaftslos die Ergebnisse seiner Prüfung
zu Papier. Dabei tauchen zu wenig gezahlte Steuern, aber auch
Überzahlungen auf. Zum Schluß steht unter dem Strich, was Du
zu bezahlen hast. Wenn Du das dann bezahlst hast, ist der Fall
erledigt.

zwar war der Fall „vergessene“ Einnahmen in Höhe „vergessener“ Ausgaben rein theoretisch, und mir fiel das nur so ein als ich meine Steuererklärung machte, aber den Fall vergessene Einnahmen hatte ich vor ca. 15 Jahren mal. Ich vergaß ein Honorar von 240 DM für einen Zeitschriftenartikel, den ich im Januar bezahlt bekam obwohl er in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift war. Just in dem Jahr mit dem Januar begann ich eine freiberufliche Tätigkeit und wurde nach vereinnahmten Entgeldern besteuert. Das Honoar hatte ich echt vergessen, weil ich wusste dass die letzten Zeitschriften-.Artikel lange her waren und sonst keine Einnahmen da waren. Dumm gelaufen, dann das kostet mich damals eine Reubuße von 850 DM! Plus Steuernachzahlung von Pi mal Daumen 80 DM. Fand ich schon ziemlich happig. Heute würde ich sicher Einspruch erheben, aber damals, mit Anfang 20 war ich leicht einzuschüchtern.

Seitdem ist Steuererklärung für mich immer der Horror, ein kleiner Fehler (ohen Absicht) und es wird richtig richtig teuer, ist mir da immer im Kopf.

Soviel zu „bei unter 1000 Euro passiert nicht viel“.

Alles Gute wünscht
…Michael