15% auf Aktiengewinne

Von: , Frage gestellt am Di, 19. Nov 2002

Hallöchen,
nun wollte ich mal ganz pauschal fragen, wie sich die neue Spekulationssteuer auf meine nächste Steuererklärung auswirkt.

Angenommen ich habe 1000 Euro Gewinn mit Aktien gemacht.
Gemäß der neuen Regelung gilt ja das Halbeinkünfteverfahren. So muß ich von den 1000 Gewinn 500 * 0.15 = 75 Euro ans Finanzamt zahlen, oder?

Wenn mein Portfolio nun aber einen "unrealisierten" Verlust von 1000 Euro aufweist, muß ich die 75 Euro dann auch ans Finanzamt zahlen?

Gruss

Sina

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: 15% auf Aktiengewinne

    Hallo Sina, Angenommen ich habe 1000 Euro Gewinn mit Aktien gemacht.
    Gemäß der neuen Regelung gilt ja das Halbeinkünfteverfahren.
    So muß ich von den 1000 Gewinn 500 * 0.15 = 75 Euro ans
    Finanzamt zahlen, oder?
    Ich mag mich täuschen, aber du bist nach den Halbeinkünften unterhalb der Freigrenze und damit ist der Gewinn steuerfrei. Ansonsten aber: ja. Wenn mein Portfolio nun aber einen "unrealisierten" Verlust
    von 1000 Euro aufweist, muß ich die 75 Euro dann auch ans
    Finanzamt zahlen?
    Gewinne lassen sich nur mit realisierten Verlusten kleinrechnen. Macht ja auch Sinn, oder möchtest du auch nichtrealisierte Gewinne versteuern? ;-)

    Gruss
    Nils

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      7,5% auf Aktiengewinne

      Hi, Ich mag mich täuschen, aber du bist nach den Halbeinkünften
      unterhalb der Freigrenze und damit ist der Gewinn steuerfrei.
      weißt Du mehr als ich und die Freigrenze soll erhalten bleiben? Darüber schweigt sich nämlich jede Quelle aus, die ich zu dem Thema bisher gelesen habe (außer meinem Azubi).

      Gruß
      Christian

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re: 7,5% auf Aktiengewinne

        hi,

        ich kann mir nicht vorstellen, das diese grenze fallen soll, denn das würde imensen arbeitsaufwand bereiten.

        zu bedenken ist, das die 15% (vom nachgewiesenen oder vom fiktiven ertrag von 10% für alteaktien) nicht im abzug wie ZaSt oder KapESt einbehalten werden. steuererklärungsplicht wegen gewinn von 10 EUR kann ich mir nicht vorstellen...

        aber mal warten, vielleicht vergisst man ja mal wieder was wesentliches...


        gruss vom

        showbee

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