ich habe gerade die Fortbildung zum Elektrotechniker über 4 Jahre im Fernstudium mit Samstagsschule begonnen.
Nun würde mich interessieren ob ich deswegen etwas für den PC , zB. einen Monitor, oder gleich einen ganzen PC absetzen kann?
Was kann ich ansonsten noch absetzen außer natürlich die Fahrtkosten und Lehrgangsgebühren?
Hi ich hab es abgesetzt, das war in der schweiz. Probiers einfach mal, wenn sie nicht einverstanden sind, werden sie dich darauf hinweisen Ausserdem win, office, etc…
Bei mir haben sie nicht reklamiert.
sollte doch in deutschland ähnlich sein, oder?
ich habe gerade die Fortbildung zum Elektrotechniker über 4
Jahre im Fernstudium mit Samstagsschule begonnen.
Nun würde mich interessieren ob ich deswegen etwas für den PC
, zB. einen Monitor, oder gleich einen ganzen PC absetzen
kann?
Was kann ich ansonsten noch absetzen außer natürlich die
Fahrtkosten und Lehrgangsgebühren?
Du kannst selbstverständlich deinen PC absetzen sowie Drucker,Scanner,Brenner,Monitor. Aber nicht auf einmal, sondern als 3-jährige Abschreibung. Der PC ist unabdingbar für dich,denn ohne ihn kannst du die Schule nicht erfolgreich besuchen ( Präsentationen, Projektarbeiten, …)
Außerdem hast du auch EDV als Unterrichtsfach, wo Exel und Word behandelt wird, ebenso wie technische Kommunikation.
Ansonsten kannst du alles absetzten,was mit der Schule in Zusammenhang steht, z.B. Büromöbel wie Computertisch, „Chefsessel“,Büromaterial, Aufwendungen für den PC wie Druckerpatrone, Druckerpapier, Disketten, CD-R´s, Fahrtkosten zur Lerngemeinschaft ( lass dir dass von deinen Mitschülern bestätigen),Fahrtkosten zur Schule usw.
Wenn du ein Zimmer über hast,dann nutze es als Arbeitszimmer.
Es kommt also reichlich was zusammen
MFG
Carsten
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ergänzend zu Carsten noch ein Hinweis:
Den vollen Preis darfst Du nur dann absetzen, wenn Du den PC auch zu 100% für die Fortbildung nutzt. Wird er zum Teil privat genutzt, darfst Du ihn auch nur anteilig absetzen.
Bei Privatpersonen unterstellen die Finanzämter in der Regel einen gewissen Anteil privater Nutzung (es entspricht nicht der „allgemeinen Lebenserfahrung“, daß jemand privat keinen PC nutzt wenn er einen hat). Zusatzgeräte wie Joystick o.ä. machen sich da ganz schlecht…
Das gleiche gilt auch für ein Arbeitszimmer (kann man u.U. auch absetzen), i.d.R. wird eine gewisse private Nutzung unterstellt.
Anders sieht das aus, wenn man ein zweites Zimmer mit zweitem PC hat. Dann ist es auch plausibel, daß die anderen Geräte ausschließlich für die Fortbildung genutzt wurden.