Eigenheimzulage

Hallo

aufgrund der Änderung der Eigeheimzulage möchte ich noch schnell vor Jahresende eine Wohnung kaufen. Die Eigentumswohnung ist in dem Haus das meinen Freund gehört. In dem Haus wohne ich schon seit drei Jahren. Kann ich trotzdem die Wohnung kaufen. Falls wir irgendwann mal heiraten sollten, ändert sich bzgl. der Eigenheimzulage irgendwas. Muß wirklich Geld zwischen mir und meinem Freund fließen damit ich die Eigenheimzulage bekommen. Oder kann das ganze auch als fingierte Geschäft laufen.
Was ändert sich auf steuerlicher Seite für meine Freund und mich hat irgendwer einen vorteil.

Danke für alle Antworten.

Hallo!

Für die Gewährung der Eigenheimzulage musst Du den Kaufvertrag vorlegen! Außerdem wirst Du aufgefordert werden, darzulegen, wie Du den Kauf finanziert hast (sprich Darlehen von der Bank, etc.)

Dass Du bereits seit drei Jahren dort wohnst, spielt keine Rolle.

Einen Vorteil gibt’s natürlich! Für Dich! Denn Du bekommst die Eigenheimzulage, ist doch logisch, oder?

Dein Freund muss natürlich den Zugang des Geldes verbuchen.
Hat er bereits Kapitalvermögen? Wenn ja, kommen die Zinsen der Summe des Kaufpreise hinzu. Hierüber hat das Finanzamt Kontrollmaterial.

Aber gut. Wie wär’s denn einfach mit der Wahrheit und tatsächlichen Gegebenheiten?
Versuch keine krummen Dinger zu drehen! Wenn dem Bearbeiter etwas komisch vorkommt, könntet Ihr Probleme bekommen.

Gruß

Sonja