Grundwerwerbssteuer
Von: , Frage gestellt am Fr, 4. Feb 2000
Wir haben im Jan. 99 ein Bauträgerhaus gekauft und im Juli bezogen.
Gegen die Grunderwerbssteuer haben wir unter Bezugnahme auf einen WDR-Bericht (http://www.wdr.de/tv/service/bauen/archiv/99/0521_4.... erhoben.
Laienhaft ausgedrückt war es strittig, ob bei einem Bauträgerhaus auch für das Haus und nicht nur für das Grundstück Grunderwerbssteur zu zahlen ist.
Zuerst wurde der Einspruch abgelehnt, weil ein solches Verfahren nicht bekannt sei. Also wurde er erneut mit Quellenangaben eingereicht.
Jetzt werden wir aufgefordert, den Einspruch zurückzunehmen, weil "habe ich festgestellt, daß in Ihrem Fall kein sogenanntes einheitliches Vertragswerk vorliegt (Anschaffungskosten eines unbebauten Grundstücks und Abschluß eines Werkvertrages)"
Wir haben seinerzeit beim Notar einen Vertrag abgeschlossen, der Grundstück und Haus beinhaltet.
Wie komme ich jetzt weiter? Ich finde hier auch keine aussagekräftigen Quellen.
Danke
Michael
