Grundwerwerbssteuer

Von: , Frage gestellt am Fr, 4. Feb 2000

Wir haben im Jan. 99 ein Bauträgerhaus gekauft und im Juli bezogen.
Gegen die Grunderwerbssteuer haben wir unter Bezugnahme auf einen WDR-Bericht (http://www.wdr.de/tv/service/bauen/archiv/99/0521_4.... erhoben.
Laienhaft ausgedrückt war es strittig, ob bei einem Bauträgerhaus auch für das Haus und nicht nur für das Grundstück Grunderwerbssteur zu zahlen ist.
Zuerst wurde der Einspruch abgelehnt, weil ein solches Verfahren nicht bekannt sei. Also wurde er erneut mit Quellenangaben eingereicht.
Jetzt werden wir aufgefordert, den Einspruch zurückzunehmen, weil "habe ich festgestellt, daß in Ihrem Fall kein sogenanntes einheitliches Vertragswerk vorliegt (Anschaffungskosten eines unbebauten Grundstücks und Abschluß eines Werkvertrages)"
Wir haben seinerzeit beim Notar einen Vertrag abgeschlossen, der Grundstück und Haus beinhaltet.
Wie komme ich jetzt weiter? Ich finde hier auch keine aussagekräftigen Quellen.
Danke
Michael

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Grundwerwerbssteuer

    der erste Weg geht m.E. hier zum Notar, der den Vertrag beurkundet hat. Es ist ggf. für ihn schädlich, wenn er einen "falschen" Vertrag beurkundet hat, der Steuernachteile bringt. Unabhängig davon, vermute ich, dürfte sich am der bisherigen gesetzl. Regelung nichts, nicht viel ändern. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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