Falscher Steuerbescheid, was nun?

Liebe Community.
Ich habe gerade meine Festsetzung únd Abrechnung für die Einkommenssteuer 2001 ins Haus bekommen.

Leider fehlen mir nach meinen Berechnungen sage und schreibe ca €500 Rückerstattung.

Nach intensiver Recherche bin ich zu folgendem Ergebniss gekommen:
Ich war geringfügig Beschäftigt und nicht Steuerbefreit. D.h. ich habe fleissig im Monat über meinen Arbeitgeber Steuern von meinem schon wenigen Lohn abgedrückt. Nun habe ich aus Versehen wohl in meinem schlauen Steuerprogramm in der Anlage N in Zeile 7 stehen, dass ich Steuerbefreit war (obwohl eindeutig zu sehen ist, dass ich ja nun mal Steuern gezahlt habe *grrr*) und das Finanzamt hat das dann auch eiskalt angenommen. Die haben noch nicht mal ne Freistellungsantrag von mir liegen…

Nun und deswegen fehlen mir jetzt knapp 500 Euro auf dem Konto.
Was kann ich also tun? Muss ich dem Finanzamt jetzt mit Mord und Brand drohen *smile*
Nein, wie ist der korekte Weg? Wiederspruch, oder Neubearbeitungs-Antrag oder wie? Muss ich jetzt alles nochmal machen oder kann ich die auch anrufen und denen sagen, dass sie da was falsch gemacht haben??? Wie reagieren die in der Regel? Ich will mein Geld *heul*

Ach ja und…liege ich mit meiner Annahme der Nicht-Steuerbefreiung eigentlich richtig??

Oh Mann, es gibt noch viel zu lernen und deswegen danke ich Euch schon jetzt fürs zulesen und eventuelle Hilfestellungen.

Viele Grüsse…Martin

Hallo !

Einen formlosen Widerspruch einreichen. Postkarte genügt.
Aber dabei schreiben, was Dir da nicht paßt

gruß Max

Hallo Max.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Was mich nun noch interessiert ist, ob ich mit meinem Anliegen überhaupt richtig liege? Stimmt doch, wenn ich als geringfügig Beschäftigter monatlich Steuern abführe und keine Steuerbefreiung beantragt habe, ich diese dann natürlich geltend machen kann?
Ich habe wie gesagt lediglich in der AnlageN unter der Zeile nach einer nachträglichen Steuerbefreiung meinen Bruttoverdienst angegeben, der doch aber von meinem damaligen Arbeitgeber bestätigt sein müsste? Der hat aber schön für mich die übliche Steuer (von 12%?) abgeführt und die will ich natürlich wiederhaben, ist klar :wink:
Oder habe ich da ein Verständnisproblem? Ich wäre echt Dankbar, wenn mir ein Steuercrack sagen könnte, ob ich richtig liege oder etwas falsch verstehe, bis ich Zitat:
Einen formlosen Widerspruch einreichen. Postkarte genügt. Aber dabei schreiben, was Dir da nicht paßt

Vielen Dank…Martin

hi,

einspruch heisst der richtige rechtsbehelf.

hast du den geringf.lóhn auf der lohnsteuerkarte verzeichnet? hast du die daten mit in die anlage N eingetragen?

ich gehe davon aus, das die anlage N nicht komplett ausgefüllt war. ggf. hast du noch eine kopie der 2. steuerkarte bzw. du solltest dir eine besondere lohnsteuerbescheinigung vom arbeitgeber ausfüllen lassen.

oder kann es sein, das der job pauschal besteuert wurde? dann bekommst du die steuer nicht zurück, weil sie nicht vom brutto einbehalten wurde.

ein kurzer schreib mit darlegung deines problems sollte genügen. achte auf die monatsfrist und nimm keine postkarte, denn sonst hast du kein steuergeheimnis mehr…

gruss vom

showbee

Hallo Martin,

12 % das klingt irgendwie merkwürdig nach SV, zumindest ein Teilchen davon.

Du musst mal schreiben, welche Steuerklasse du hattest, wieviel Bruttolohn auf der Karte eingetragen war und wieviele Lohnsteuern eingetragen sind.

Kerstin

Hallo…
Vielen Dank für die Beiträge und Hilfestellungen.

Also… Ich hatte die Lohnsteuerlasse 5, habe in 10 Monaten 6300 DM auf der Steuerkarte, von denen 917,50 an Lohnsteuer und 82,50 DM an Kirchensteuer einbehalten wurden.

Danke und allen ein schönes Wochenende…Gruss Martin

Bei Anruf neuer Steuerbescheid
Hallo,

ich habe bisher dreimal ein Problem mit einem Einkommensteuerbescheid. Alle drei Probleme ließen sich telephonisch klären und ich erhielt innerhalb von max. 10 Tagen eine Berichtigung.

Auch in diesem Fall würde ich erst einmal bei dem Finanzamtsmenschen anrufen. Der wird dann von sich aus eine Änderung vornehmen, Dir zumindest aber sagen können, was er an Zusatzinfos braucht, um eine Korrektur herbeizuführen.

Wenn Du Widerspruch gegen den derzeitigen Bescheid einlegst, setzt Du m.W. ein wesentlich längeres und aufwendigeres Procedere (vor allem mit anderen Mitarbeitern dort) in Gang, was sich letztlich auch in der Bearbeitungsdauer niederschlagen dürfte.

Gruß
Christian

Hi,

noch eine Antwort:

Du bekommst nicht (!) die Lohnsteuer wieder, die dein Arbeitgeber gezahlt hat, ist wohl klar, oder ?

Du kannst, wenn überhaupt, nur Steuern wiederbekommen, die du selber gezahlt hast !!!

Gruß

Peter