Renovierung bzw.Umzug bei selbständigen abziehen

Hallo,
ich habe mich seit einigen Wochen selbständig gemacht und
musste auch deswegen umziehen, da meine letzte Wohnung
sehr ruhig und weit außerhalb lag und aufgrund einer Eigentümergemeinschaft keine gewerbliche Nutzung gestattet war.

Die neue Wohnung die ich nun teilweise privat und sonst gewerblich nutze musste ich bis zum heutigen Tage mühevoll
und zeitaufwendig voll renovieren.

Nun meine Fragen:
Kann ich den Umzug von der Steuer abziehen, da ich gezwungen war
umzuziehen ?

Wie sieht es mit den Kosten die ich für die Renovierung (in Eigenregie) und die Werkzeuge hatte ??

Wie gebe ich nun meine Miete als Belastung richtig an, wenn ich zwei Zimmer gewerblich nutze ??

vielen Dank !

PS: Noch was. Ich habe mein Gewerbe vor dem Umzug in einer anderen Stadt angemeldet und nach vier Wochen (dem Umzug) ab und in der neuen Stadt angemeldet. Mittlerweile hat mir das FA ein
Fragebogen zur Tätigkeit geschickt, welches ich aber nicht
ausgefüllt und zurückgeschickt habe. Nun kam die Festlegung der
Vorsteuerumsatzerklärung monatlich. Kann ich das irgendwie noch auf vierteljährlich umswitchen da ich ja noch wenig verdiene ???

hi,

seit diesem jahr, muessen neu-gewerbetreibende monatlich abgeben, das ist korrekt und unabdingbar.

die umzugskosten kannst du anteilig abziehen, jedoch keine vorsteuer anteilig (gesetzlich ausgeschlossen).

für renovierungsarbeiten, kommen die kosten in betracht, die für gewerbl. räume genutzt werden.

für die raumkosten insgesamt muss geprüft werden, ob ein haeusliches arbeitszimmer vorliegt oder eine betriebsstätte. welche tätigkeit übst du zu hause aus und wieviel % deiner einkünfte / arbeitszeit erbringst du IM arbeitszimmer? machst du noch weitere arbeiten?

wenn die tätigkeit in den räumen überwiegend ist, solltest du die gesamten kosten, welche auf betriebliche raeume entfallen abziehen können.

nutzt du das zimmer nur gelegentlich und nicht überwiegend (oder es steht noch ein anderer arb.platz vor), dann kannst du p.a. mx. 2400 DM (in EUR ?) abziehen!

also, vorher prüfen, bevor im nachhinein das böse erwachen kommt.

gruss vom

showbee

Hi Showbee,
merci für Deine Antwort.
Ich „bin“ eine Internet- Werbeagentur und überwiegend am Platz (vor der Kiste) also fast 95%. Im augenblick bin ich nur selbständig und mache nichts anderes. Ich nutze zwei Zimmer der Wohnung gewerblich, ein Arbeitszimmer, ein Besprechungszimmer. Später soll dann noch ein drittes Zimmer rein, wenn ich jemanden einstelle.

Ich bin gespannt wieviel Kohle für die Renovierung drauf ging, denn ich habe nur die Rechnungen in der Ecke liegen und werde mich am WE darüber machen.

Wie sieht es dann mit der Vorsteuermeldung für die vergangenen Monate aus ? Soll ich alle mit dem nächsten berücksichtigen, oder separat nachträglich für die vergangenen Monate ausfüllen ?

cu
NIP