Hallo Experten,
ich habe mich vor ca. 6 Jahren an einer S.A.R.L. (fr. GmbH mit Sitz in Paris) beteiligt. 5.000,-- € für 30% Anteil plus 5.000,-- zinsloses Darlehen wurden überwiesen. Da die GmbH weder Gewinn noch nennenswerten Verlust gemacht hat, habe ich sie auch nie in der EST-Erkl. angegeben. Jetzt werde ich meinen Anteil für 1.000,-- an den Hauptgesellschafter verkaufen. Das Darlehen wurde zwischenzeitlich zurückgezahlt. Der Rest der Einlage ist futsch
(
Jetzt die Frage: Kann ich den Verlust i.H.v. 4.000,-- in der nächsten EST-Erkl. angegeben oder muss ich mit endlosen Fragen und Nachprüfungen rechnen.
Dank und Gruß
Sera
Hi,
Die Beteiligung war doch im Privatvermögen?
Dann handelt es sich um einen Verlust nach § 17 EStG.
Dieser ist nach Art 7 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich im Wohnsitzstaat, also Deutschland zu versteuern.
Derartige Verluste aus dem Ausland sind nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 nur unter weiteren Bedingungen abziehbar und zwar muss es sich um aktive Tätigkeit handeln. Darunter versteht man Handel und Gewerbe ohne Waffen, Fremdenverkehr etc. Dazu solltest du den Gesetzestext in § 2a Abs. 2 EStG genauer anschauen. Es ist ein umfangreiches Thema. Unter www.steuernetz.de solltest du eigentlich das finden.
Gegen Fragen von Finanzbeamten ist kein Kraut gewachsen 
Wenn sich weder Gewinne noch Verluste ergeben haben, war auch nichts für die Vorjahre zu versteuern. Danach fragen werden sie aber schon, deshalb würde ich raten, es gleich mit anzugeben.
Viele Grüße
Cirwalda
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