Hallo!
Das Imperium schlägt zurück… 
(vgl. Entwurf Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG)
Ciao!
Nemo
Hallo!
Das Imperium schlägt zurück… 
(vgl. Entwurf Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG)
Ciao!
Nemo
buuuuhhh,
naja, eine text in der richtlinie war seinen inhalt nicht wert, vielleicht wird der inhalt ja dadurch besser, das er im gesetz steht?
frei nach dem motto: „Der Verstand ist wie eine Fahrkarte: Sie hat nur dann einen Sinn, wenn sie benutzt wird.“ ist auch die begründung… überlastung der finanzverwaltung bei einzelfallprüfung. wenn man den maßstab mal angesetzt haette bei:
mit heine an deutschland in der nacht denkend
der showbee
Hallo!
Immerhin ist der Gesetzeswortlaut bindend, also nur bezgl. Verfassungsmäßigkeit nachprüfbar, mag er auch noch so unsinnig erscheinen.
z. B. Legaldefinition: „Osterhasen sind Weihnachtsmänner im Sinne dieses Gesetzes“ 
Ciao!
Nemo
Hi Showbee,
ehrlich gesagt, kann ich Deinen Artikel nicht nachvollziehen bzw. verstehen!
Kannst Du deutlicher werden??
Gruß
Sonja
ehrlich gesagt, kann ich Deinen Artikel nicht nachvollziehen
bzw. verstehen!
Kannst Du deutlicher werden??
hi,
es geht um den anschaffungsnahen herstellungsaufwand… die finanzverwaltung wollte erhaltungsaufwendungen, wenn sie innerhalb von 3 jahren nach kauf anfielen und über 15% des kaufpreises lagen zu anschaffungskosten machen. aktvierung ist nun mal schlecht für den häuslebauer.
und so befassten sich gerichte noch und nöcher mit dem thema und der bfh fand, das eine solche pauschalregelung nicht i.o. ist.
nun aber hat man aus faulheit (?) oder frag mich, diese 15% klausel einfach ins gesetz genommen (will man!). sinnlos in der richtung, das sie das schon früher hätten tun können (hätten sich viele gerichte ihre gedanken und mühe gespart)…
tja, und die begründung zum sachverhalt: weil einzelfallprüfung zu heftig wäre, muss man halt pauschal machen. im gleichen atemzug werden aber vorhaben in den gesetzentwurf gebracht, welche mehr als nur offensichtlich mehrarbeit für die finverw bringen…
konkret genug, oder was meinst du?
gruss vom
showbee
tja, und die begründung zum sachverhalt: weil
einzelfallprüfung zu heftig wäre, muss man halt pauschal
machen. im gleichen atemzug werden aber vorhaben in den
gesetzentwurf gebracht, welche mehr als nur offensichtlich
mehrarbeit für die finverw bringen…konkret genug, oder was meinst du?
Hi Showbee,
ja, so konkret wollt’ ich’s nicht mal haben…
Mir war eher Deine letzte Aussage nicht klar über die KM’s der Banken…
!Aber das passt nicht zum Titel. Dennoch Antwort??)
Mir war eher Deine letzte Aussage nicht klar über die KM’s der
Banken…
rehi,
mit dem hinweis auf die neuerlichen KMs der banken wollte ich auf folgenden sachverhalt hinaus:
im rahmen des StVergAbG wurde folgendes gemacht, § 23 private veräusserungsgeschäfte ohne frist für 15% steuer pauschal hierzu wird ein neuer § 23a eingeführt, nach welchem die kreditinstitute bis zum 31.5. des folgejahrs daten zu saemtlichen termingeschäften übermitteln sollen. und nun der clou: hierzu wird nach § 139a AO ein neues „identifikationsmerkmal“ geschaffen (die sogen. bundesweite steuernummer). des weiteren wurde hierzu § 24b ESTg
neu eingfügt, sowie § 45d (erweiterung des obigen auf KapESt-abzugsverpflichtete) und mitteilung an BFF UND zu guter letzt: das bisher schon löchrige bankgeheimnis des §30a AO wird aufgehoben und die mitwirkungspflichten bei auslandssachverhalten werden erhöht…
tja, vergünstigungen des bürgers werden abgebaut… m.E. jedoch auf sehr kostspielige weise…
gruss vom
showbee
Danke für Deine Erläuterungen!
In dem Ausmaß hab’ ich es bisher noch nicht mitbekommen…
Wahrscheinlich im nächsten Jahr, haha!
Vielen Dank,
Sonja