Gewerbe oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit ?

Von: , Frage gestellt am Fr, 6. Dez 2002

Hallo Ihr Finazexperten,

nebenberuflich habe ich mir ein recht lukratives Internetgeschäft aufgebaut, bei dem ich nur als Vermittler der Geschäfte auftrete und dafür Provision bekomme, also nicht selbst aktiv verkaufe.. Hauptberuflich bin ich bei einem großen Unternehmen angestellt mit Einkünften als Arbeitnehmer.
Nun meine Frage(n).
Ist es steuerlich gesehen günstiger ein Gewerbe anzumelden und die Einnahmen mit Mehrwertsteuer auszahlen zu lassen oder ist es besser kein Gewerbe anzumelden und die Einnahmen ohne Mehrwertsteuer auszahlen zu lassen und alles als Einnahmen aus selbständiger Arbeit anzugeben?
Gibt es ein muß zur Gewerbeanmeldung bzw. ist eine Gewerbeanmeldung bei erreichen einer gewissen Einnahmengrenze vorgeschrieben? Was ist mit Gewerbesteuer?

Über Vorschläge bzw. Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.
Im voraus vielen Dank
Gernot

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gewerbe oder Einkünfte aus selbständiger Arbei

    Hallo!

    1. Eine Gewerbeanmeldung ist Pflicht, da die Gemeinde gern Gewerbesteuer kassieren möchte. Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann sanktioniert werden.

    2. Ob eine solche Anmeldung vorliegt, hat mit der Zuordnung der Einkunftsart nichts zu tun - als nachhaltiger Vermittler erzielst Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Voraussetzungen §15(2) EStG). Das FA wird die Besteuerungsgrundlagen gesondert feststellen und der Gemeinde mitteilen, die daraufhin ggf. Gewerbesteuer erhebt (sofern über Freibetrag).

    3. Ob Du Umsatzsteuer ausweist, hat keinen Einfluss auf die Unternehmereigenschaft. Allerdings kannst Du Dich bei offenem USt-Ausweis nicht als Kleinunternehmer (§19 UStG) behandeln lassen. Kleinunternehmer werden sozusagen als Unternehmer nur nicht zur Kasse gebeten und können auch keine Vorsteuer erstattet bekommen. Übersteigen deine Umsätze die Grenzen für Kleinunternehmer (2002: 50.000 EUR oder 2001: 32.500 DM), schuldest Du die Umsatzsteuer, unabhängig davon, ob Du sie auf deiner Rechnung überhaupt erwähnt hast.

    Ciao!
    Nemo



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