Falle Eigenheimzulage wann einziehen?

Hallo,

ich habe gehört, man muß angeblich im Jahr des Hausbaues noch einziehen, sonst würde man das erste Jahr Eigenheimzulage einbüßen.

Ich stelle dieses Jahr noch den Bauantrag, um die alte Zulage zu sichern. Dann möchte ich im Herbst 2004 mit dem Rohbau beginnen und den Bau überwindern lassen. Einzugstermin ist dann Frühjahr / Sommer 2005.

Büse ich bei dieser Planung das erste Jahr Eigenheimzulage ein, weil ich 2004 noch nicht eingezogen bin?

Wenn nein, wie ist diese Regel dann zu verstehen und auszulegen?

Ja, fast richtig. Du mußt im Jahr des Kaufes (nicht des Hausbaus) einziehen. D.h. in der Praxis, Du solltest Dich zumindest ummelden und das Haus sollte Küche und Bad/Wc enthalten. Du verlierst sonst tatsächlich das erste Jahr Förderung. Aber das wirst Du wohl kaum umgehen können, Du solltest daher vielleicht doch prüfen wie es mit der neuen Förderung aussieht (Kinder, jetzt oder in Zukunft???).

Gruß

Michael

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Hallo,

ich habe gehört, man muß angeblich im Jahr des Hausbaues noch
einziehen, sonst würde man das erste Jahr Eigenheimzulage
einbüßen.

grundsätzlich richtig, aber konkret heisst es „Jahr der Fertigstellung“ (§ 3 EigZulG). D.h., bei Fertigstellung 2004 und Einzug 2004 wird die EHZ von 2004 - 2001 gezahlt.

Freundliche Grüße

wolle

Nöh!
Bei einem HausBAU ist das Datum des Bauantrags erstmal entscheidend!
Es ist ein Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung gekauft oder gebaut wird!
Wenn der Bauantrag noch in 2002 gestellt wird und die Baumaßnahmen in weitere Jahre andauern, gilt dennoch die alte Förderung!

Wenn die Fertigstellung und der Einzug im gleichen Jahr liegen, werden auch die vollen acht Jahre Eigenheimzulage gewährt.

(Dies teilte ebenfalls das Finanzministerium im Oktober mit!)

Gruß

Sonja