Ich habe gehört, man kann die KFZ-steuer als Werbungskosten geltend machen, wenn man Fahrten zur Arbeit hat. Wenn ja, gibt es da ein Urteil?
MfG Peter
Ich habe gehört, man kann die KFZ-steuer als Werbungskosten geltend machen, wenn man Fahrten zur Arbeit hat. Wenn ja, gibt es da ein Urteil?
MfG Peter
hi peter,
nein, alles ist durch die km-pauschalen abgegolten! jedoch kann die kfz-haftpflicht (nicht kaskoanteil) als vorsorgeaufwendungen angesetzt werden (seite 3 mantelbogen!).
gruss vom
showbee
hallo showbee,
das habe ich mir gedacht.
Leider habe ich meine vorsorgeaufwendungen mit dem AN-Anteil an SV schon voll ausgeschöpft
ich danke für den Hinweis
gruss vom
peter