ich habe vor kurzem einen Tag als EDV Trainer gearbeitet.
Ich werde in Zukunft diese Tätigkeit nicht mehr ausüben!
Die Agentur über die ich dass Trainig gegeben habe meinte zu mir, ich sollte ihnen eine Rechnung schicken damit ich mein Geld für diesen einen Tag erhalte. Ich bin nicht freiberuflich angemeldet und werde dass auch in naher Zukunft nicht tun!!!
Wie schreibe ich jetzt eine solche Rechnung? Kann ich dass überhaupt? Soll ich auf den von der Firma vereinbarten Tagessatz noch 16% Umst drauf schlagen!? Oder ist dass nur notwendig wenn ich mich freiberuflich angemeldet habe???
Die Jungs beim Finanzamt können/wollten mir nicht helfen und ein Steuerberater kostet 50€ die halbe stunde und der nächste Termin wäre erst im neuen Jahr!
Fakt ist die Firma braucht eine Rechnung von mir!!
Danke für eure Hilfe und Sorry wenn ich etwas gereizt rüber komme: ICH BINS NÄMLICH GERADE!!!
schreibe einfach eine Honorarrechnung (Honorar für erbrachte Leistung), weise die Mehrwertsteuer nicht aus. Du hast kein Gewerbe, schreib daher x Stunden a x € = Gesamtbetrag. Mehr nicht.
hab nicht genau geschrieben. Du hast kein Gewerbe für diese Tätigkeit. Ich weiss nun nicht, ob du Kleinunternehmer bist mit der Option der Mehrwertsteuerbefreiung. Wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist, wird natürlich diese Leistung eine Rechnung wie jede andere.
Hallo,
André hat es ja schon beschrieben wie du vorzugehen hast, da du offensichtlich keine nachhaltige Gewinnerziehlungsabsicht hast.
Ich will nur darauf hinweisen, daß du das Ganze natürlich in deiner Steuererklärung trotzdem angeben solltest (Abzüglich deiner Auslagen nartürlich), falls du nicht zu viel verlangst, fallen sowieso keine Stuern an, und du kannst später keine Probleme bekommen, falls deine Rechnung einem Steuerprüfer in die Hände fallen sollte.
ich habe auch mal Rechnungen über 1500,-- DM EDV-Dienstleistungen ausstellen müssen und habe diese in meiner Einkommenssteuer-Erklärung mit aufgeführt. Das hat dann die Folge gehabt, dass ich eine neue Steuernummer zugeteilt bekommen habe, obwohl ich angegeben habe, dass es sich um eine einmalige Tätigkeit gehandelt hatte. Außerdem wurde mir von den 1500,-- DM etwa die Hälfte an Steuern einbehalten.
Gruß
Matthias
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