Pensionskasse und Unterstützungskasse Erwerbsunf.
Hi,
wie sind Renten wegen Berufsunfähigkeit die aus einer
Unterstützungskasse oder Pensionskasse geleistet werden zu
versteuern ? Auch nach § 55 oder sind diese voll
steuerpflichtig wie auch die Renten aus diesen
Durchführungswegen.
Rentenzahlungen aus Unterstützungskassen sind in der Leistungsphase Arbeitlohn und zwar Versorgungsleistungen nach § 19 Abs. 2 EStG, da in der Ansparphase kein Zufluss von Arbeitlohn angenommen wird = nachgelagerte Besteuerung.
Rentenzahlungen aus Pensionskassen sind sonstige Einkünfte und werden mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG besteuert, da die Zahlungen des Arbeitgebers in der Ansparphase Arbeitslohn sind, die Lohnsteuer wird ggf. auch dafür pauschaliert.
Soweit die Beurteilung der "normalen" Renten. Bei Erwerbsunfähigkeitsrenten gilt dies entsprechend, d.h. bei Unterstützungskassen ist die Zahlung voll zu versteuern und bei Zahlung aus Pensionskassen nur mit dem Ertragsanteil, also dann nach § 55.
Ich hoffe, die Antwort ist nicht zu spät für irgendwelche Entscheidungen. Man braucht auch mal Urlaub ;-)
Viele Grüße
Cirwalda