Steuer auf Berufsunfähigkeitsrenten

Von: , Frage gestellt am Fr, 20. Dez 2002

wie sind Renten wegen Berufsunfähigkeit die aus einer Unterstützungskasse oder Pensionskasse geleistet werden zu versteuern ? Auch nach § 55 oder sind diese voll steuerpflichtig wie auch die Renten aus diesen Durchführungswegen.

Vielen Dank

Christian

3 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Steuer auf Berufsunfähigkeitsrenten

      vielen Dank für den Hinweis.
      Leider wird hier nicht speziell auf das Thema U-Kasse und Pensionskasse eingegangen. Bei diesen sind ja die Altersrenten auch voll steuerpflichtig und nicht nur mit dem Ertragsanteil.

  1. Antwort von nach 18 Tagen 0 hilfreich
    Pensionskasse und Unterstützungskasse Erwerbsunf.

    Hi, wie sind Renten wegen Berufsunfähigkeit die aus einer
    Unterstützungskasse oder Pensionskasse geleistet werden zu
    versteuern ? Auch nach § 55 oder sind diese voll
    steuerpflichtig wie auch die Renten aus diesen
    Durchführungswegen.
    Rentenzahlungen aus Unterstützungskassen sind in der Leistungsphase Arbeitlohn und zwar Versorgungsleistungen nach § 19 Abs. 2 EStG, da in der Ansparphase kein Zufluss von Arbeitlohn angenommen wird = nachgelagerte Besteuerung.

    Rentenzahlungen aus Pensionskassen sind sonstige Einkünfte und werden mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG besteuert, da die Zahlungen des Arbeitgebers in der Ansparphase Arbeitslohn sind, die Lohnsteuer wird ggf. auch dafür pauschaliert.

    Soweit die Beurteilung der "normalen" Renten. Bei Erwerbsunfähigkeitsrenten gilt dies entsprechend, d.h. bei Unterstützungskassen ist die Zahlung voll zu versteuern und bei Zahlung aus Pensionskassen nur mit dem Ertragsanteil, also dann nach § 55.

    Ich hoffe, die Antwort ist nicht zu spät für irgendwelche Entscheidungen. Man braucht auch mal Urlaub ;-)

    Viele Grüße
    Cirwalda

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