Alten oder neuen Compi absetzen?

Von: , Frage gestellt am Di, 8. Feb 2000

Habe mir 1996 einen Computer (ca. 3000.-DM) zugelegt, den ich seither fröhlich jedes JAhr anteilig von der Steuer absetze.
1999 habe ich mir jetzt einen Laptop zugelegt (2300.-). Zusätzlich habe ich meinem "alten" eine neue Festplatte (250.-DM) gegönnt.
Frage: Soll ich den neuen Laptop bei der jetzigen Steuererklärung angeben? Lässt der sich überhaupt absetzen, wenn der alte noch gar nicht anteilig "fertig" ist (läuft ja, glaub ich, 4 Jahre oder 5?).
Kann ich am Ende beides absetzen?
Kann/Darf ich die Festplatte ebenfalls absetzen, obwohl ich einen neuen gekauft habe?
Was wäre die beste Strategie?
Klar, dass ich die Compis beruflich etc. pp.
nutze.
Gruß, Oliver

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Alten oder neuen Compi absetzen?

    Den alten PC kannste bis zum Kauf des neuen PC absetzen, also die Jahresabschreibung auf Monate umrechnen.
    Der neue läßt sich wenn im ersten Halbjahr 99 gekauft mit der ganzen Jahres-AfA abschreiben, ansonsten mit der halben.

    Gruß
    Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Alten oder neuen Compi absetzen?

    Hallo Oliver,

    wenn es Dir gelingt dem Finazamt plausibel zu machen, warum Du aus beruflichen Gründen 2 PCs brauchst kannst Du beide abschreiben.
    Dann kannst Du auch die neue Festplatte absetzen.

    Klar die werden nachfragen, eine plausible Begründung brauchst Du schon.

    Gruß
    Werner

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Alten oder neuen Compi absetzen?

      Na die Begründung ist doch nun wirklich einfach. Einer zum erstellen, einer zum mobilen Präsentieren. Einer nur fürs Internet. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Alten oder neuen Compi absetzen?


        Na die Begründung ist doch nun wirklich
        einfach. Einer zum erstellen, einer zum
        mobilen Präsentieren. Einer nur fürs
        Internet.
        Das impliziert, daß Du Web-Seiten erstellst oder so etwas Ähnliches. Dann möchte das Finanzamt aber auch sehen, daß Du damit steuerpflichtige Einnahmen generierst. Sonst ist das nämlich nur ein Hobby, mithin privat :-(

        Gruß
        Werner

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