Fragen zur VSt bzw. Wohnungsabsetzung

Von: , Frage gestellt am Do, 26. Dez 2002

Hallo,

ich bin vor 2 Jahren aus beruflichen Gründen umgezogen und nach
1,5 Jahren habe ich den Job gewechselt, dann mich selbständig gemacht (4.2002). Da meine letzte Wohnung recht außerhalb der Zivilisation lag und keine gewerbliche Tätigkeit erlaubt war, bin ich vor einigen Monaten in die Stadt gezogen.

Da die Wohnung in einem sehr schlechten zustand war musste ich diese bis vor einigen Tagen renovieren. Meine Vermieterin meinte sie würde sich da in irgendeiner FoOrm beteiligen. Nun möchte ich meine Vorsteueranmeldung und die Abrechnung mit Ihr machen.

Meine Fragen:
Kann ich wegen dem Umzug die Pauschale + 50% ansetzen (da innerhalb der letzten 5 Jahre umgezogen) ?

Wie teile ich nun die Kosten für Werkzeug usw. was ich zum renovieren gebraucht habe auf die Wohnung auf. Ich bin alleine und habe KÜ,BAD,WZ,AZ1, AZ2 und nutze beruflich Arbeitszimmer1 und Arbeitszimmer2 sowie das Wohnzimmer (mehr ein Besprechungszimmer). Wie teile ich nun die Miete genau auf und was mache ich mit den besagten Rechnungen.

Ich bin als Internetdienstleister tätig und habe zwar Umsatz (und wahrscheinlich auch Gewinn) gemacht aber auch sehr viel investieren müssen. Nun muss ich die Vorsteueranmeldung von 04 bis 12.2002 nachreichen.

Da ich vom Arbeitsamt 6 Monate lang einen Zuschuss erhalten habe, der steuerfrei ist doch ich muss diesen irgendwie angeben.

Mache ich das bei der Vorsteuer oder erst am Jahresende ???


Wie sieht es denn mit dem Geschäftsjahr aus ??
Gebe ich meinen Jahresabschluss am Ende des Jahres ab oder im Mai nächsten Jahres ???

Da ich noch keine doppelte Buchführung mache, arbeite ich mit dem LaxwareBuchhalter (falls das Jemandem hier was sagt )

Das war erstemal alles. Danke für Euere Mühe :)
NIP

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    ergänzung


    So ich habe nun die Aufwendungen für die renovierung
    zusammengerechnet. Mann ohhh man das sind ohne,Arbeitszeit
    ohne Fahrten rund 5800 Euro. Wie setze ich das nun ab ???

    Nehme ich den gesamtbetrag und verteile diesen (aber in welchem
    Verhältnis) ?

    Oder soll ich die einzelnen Beläge in meine Monatliche
    Buchhaltung reinjagen und dabei immer einzeln abwägen
    welcher Teil gewerblich ist und welcher nicht ???

    beste Grüße & merci
    NIP

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Fragen zur VSt bzw. Wohnungsabsetzung

    hi,

    die vorsteuer auf umzugskosten ist nicht abzugsfähig, weil es das gesetz verbietet: § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG!

    du musst abgrenzen zwischen kosten des umzugs und kostene eines eventuell betrieblichen arbeitszimmers. die kosten für ein betriebliches arb.zimmer enthalten abzugsf. vorsteuer, wenn korrekte rechnungen vorliegen. aufteilung am besten nach wohnfläche...

    gruss vom

    showbee

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Wenn der Showbee nicht wäre

      Hi Showbee,

      danke für Deine erneute Hilfe.
      Ich denke ich brauche noch etwas Geburtshilfe.


      Ich kombinieren: nehme Miete, Gas & strom dividiere durch
      die Quadratmeter und multipliziere mit der REIN Geschäftlich
      genutzten Fläche, oder ????

      Wie sieht es nun mit demUmzug aus. Ich kann alse nichts davon
      Absetzen ????

      Und die Renovierung ?
      Nehme ich die SUmme aller Kosten und rechne die MWST vom Anteil wie dem der Miete oder nehme ich jede der einzelnen 400 Rechnungen und schaue ob sie rein gewerblich oder als Teil auch
      privat genutzt wird ????

      merci & happy new year
      NIP

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        versuch zur rechnung

        hi,

        also wie folgt solltest du verfahren:

        A Renovierungskosten/Umzugskosten

        1. trenne rechnungen, welche direkt dem betrieblichen bzw. privaten teil zurechenbar sind (bsp. blümchentapete fürs wohnzimmer, rauhfaser fürs büro etc.)

        2. restliche rechnungen, solltest du anteilig verteilen. also nach nutzflächenverteilung oder umbauten raum.


        soweit die renovierungskosten wirklich werterhaltende maßnahmen waren, sind die auf den betrieblichen anteil fallenden kosten sofort abzugsfähige betriebsausgaben. ggf. ausgewiesene vorsteuerbeträge kannst du auch anteilig abziehen.


        B lfd. kosten

        die lfd. kosten werden i.d.R. alle nicht direkt zurordbar sein, es sei denn du hast extra stromzaehler (o.ä.) was ich aber nicht glaube. diese kosten legst du auch nach fläche/raum um.


        beachte: vorsteuer nur abziehen soweit auf betrieblichen anteil die kosten fallen UND vorsteuer auch ausgewiesen wurde (bsp. in wohnungs/hausmiete wird keine ust enthalten sein).

        desweiteren: vorsteuer auf umzugsbedingte kosten die zwar betrieblich sind und auch ausgewiesen wurden SIND PER GESETZ NICHT abzugsfähig!


        ich hoffe du hast nun einen kleinen roten faden, nach dem du deine zahlen drehen und wenden kannst, und soweit


        prosit neujahr

        vom showbee

        • Antwort von nach 10 Tagen 0 hilfreich
          merci

          Hallo Showbee,

          herzlichen Dank für Deine Ausführung. Nun ist mir wieder
          einiges klarer geworden und ich mache mich mal die Arbeit.

          PS: Konnte mich nicht vorher bedanken, da ich weg war.
          Ein gutes neues Jahr nachträglich :)

          NIP

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