Frage Kindergeld

Gott zum Gruße!
Folgende Frage hätte ich wegen dem Kindergeld:

Auf meiner Lohnsteuerkarte ist einmal ein Brutto-Arbeitslohn vermerkt (also inkl. LSt und SolZ). Einige Spalten weiter unten befindet sich noch ein Betrag der verbucht ist als ‚fr.KV/PV-AG‘ (freiwillige Krankenversicherung und ??).
Zählt dieser unten aufgeführte Betrag ebenfalls zu den Einkünften des Jahres dazu, die dazu führen können, die Berechtigung auf Kindergeld zu verlieren?

Vielen Dank für evtl. Antworten!

nein, maßgebend ist der Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten, evtl der Pauschbetrag in Höhe von DM 2000.

Gruß
Peter

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Einige Spalten weiter

unten befindet sich noch ein Betrag der
verbucht ist als ‚fr.KV/PV-AG‘
(freiwillige Krankenversicherung und ??).

Das steht für „freiwillige Krankenversicherung / Pflegeversicherung - Arbeitgeber(anteil)“

Gruß, Kubi