Ausbildungskosten ohne eigenes Einkommen

Hallo Experten,

folgender Fall: Familie mit 2 kleinen Kindern. Die Frau war berufstätig bevor das erste Kind kam und will wieder arbeiten, sobald das kleinste im Kindergarten ist. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, hat sie in Abendkursen die mittlere Reife nachgeholt.

Es wurde versucht, diese Kosten (Kursgebühren, Bücher etc.) in der gemeinsamen Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen. Dies wurde vom Finanzamt abgelehnt.

Wie hätte es laufen müssen?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Wie hätte es laufen müssen?

Ist völlig egal. Ausbildungskosten sind nicht absetzbar, nur Fortbildungskosten in einem erlernten Beruf.

Neujährliche Grüße
Peggy

M.E. kommt hierfür der beschränkte Sonderausgabenabzug in Betracht.
Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind als Ausbildungskosten bis zu EUR 920 bzw. EUR 1227 bei auswertiger Unterbringung abzugsfähig.

Hoffe, Euer Steuerbescheid ist noch nicht rechtskräftig, in diesem Fall hättet Ihr leider Pech.

Grüsse aus dem Norden

Björn

folgender Fall: Familie mit 2 kleinen Kindern. Die Frau war
berufstätig bevor das erste Kind kam und will wieder arbeiten,
sobald das kleinste im Kindergarten ist. Um ihre Chancen auf
dem Arbeitsmarkt zu verbessern, hat sie in Abendkursen die
mittlere Reife nachgeholt.

Es wurde versucht, diese Kosten (Kursgebühren, Bücher etc.) in
der gemeinsamen Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu
machen. Dies wurde vom Finanzamt abgelehnt.

Wie hätte es laufen müssen?

Gruß
Stefan

Hier ist die Rede von sonderausgaben!

Wie hätte es laufen müssen?

Ist völlig egal. Ausbildungskosten sind nicht absetzbar, nur
Fortbildungskosten in einem erlernten Beruf.

Hallo Peggy,

natürlich sind Ausbildungskosten absetzbar! Deine angesprochenen Fortbildungskosten im erlernten Beruf würden Werbungskosten darstellen.
Hier ist aber die Rede von Sonderausgaben!
Und darunter fallen die Ausbildungskosten und die Kosten für die Weiterbildung im nichtausgeübten Beruf - wie es auch eindeutig im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung steht!

Ausbildungs- und Studiengebühren können hier abgesetzt werden!

Mit welcher Begründung wurden die Kosten abgelehnt?

Gruß
Sonja

*stirnschlag*
Hi,

Hier ist aber die Rede von Sonderausgaben!
Ausbildungs- und Studiengebühren können hier abgesetzt werden!

Mit welcher Begründung wurden die Kosten abgelehnt?

Weil Dank dem tollen WISO-Sparbuch diese Kosten als Werbungskosten deklariert wurden. *schluck* Das sag’ ich dem Betreffenden lieber nicht - der ärgert sich schwarz!

Gruß, Danke und guten Rutsch
Stefan

Offen gestanden sind mir in Sonja´s Antwort ein paar zu viele Ausrufezeichen enthalten.

Merke:
Wer hier ein Frage im Forum stellt, der erhofft sich eine hilfreiche Antwort und keine Belehrung.

Vielleicht zügelst Du Dich ein wenig und knallst hier nicht so mit Deinen Antworten herum.

Und überhaupt Dein Satz

"wie es auch

eindeutig im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung steht!"

gefällt hier wohl auch kaum jemandem.
Im Grunde würden sich 75 % aller hier im Forum gestellten Fragen erledigen, würden die Verfasser die Formulare oder die Erläuterungen zur StE lesen.
Darum geht es hier aber nicht. Gewünscht sind fachlich richtige und - vor allem - verständlich formulierte Nachrichten.

Ein frohes neues Jahr Euch allen.

Björn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Björn,

Offen gestanden sind mir in Sonja´s Antwort ein paar zu viele
Ausrufezeichen enthalten.

Immerhin waren keine Doppel- oder Dreifach-Ausrufezeichen dabei. Sorry, der Tag war stressig und ich angespannt.

Merke:
Wer hier ein Frage im Forum stellt, der erhofft sich eine
hilfreiche Antwort und keine Belehrung.

Nun, die Frage kam von SH, ich habe aber auf Peggy’s Artikel geantwortet, der gegen die Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen sprach. Das fand ich nicht okay, da es falsch ist und nicht dem Weiterkommen des Fragenden dient.
Übrigens kommt es mir so vor, als wolltest Du nun mich belehren („Merke:…“)?

Vielleicht zügelst Du Dich ein wenig und knallst hier nicht so
mit Deinen Antworten herum.

Immerhin hat sie SH geholfen…

Und überhaupt Dein Satz

"wie es auch

eindeutig im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung steht!"

Galt ebenfalls Peggy, nicht dem Fragesteller!

gefällt hier wohl auch kaum jemandem.
Im Grunde würden sich 75 % aller hier im Forum gestellten
Fragen erledigen, würden die Verfasser die Formulare oder die
Erläuterungen zur StE lesen.
Darum geht es hier aber nicht. Gewünscht sind fachlich
richtige und - vor allem - verständlich formulierte
Nachrichten.

War meine Antwort nicht verständlich? Das wäre das einzige, was ich mir wirklich anlasten lassen würde.

Ein frohes neues Jahr Euch allen.

Wünsche auch allen ein schönes und gesundes neues Jahr!

Sonja

Björn