In meinem Steuererklärungs-Programm habe ich folgenden Satz gefunden:
Der Bundesfinanzhof hat zwar entschieden, daß Kinderbetreuungskosten nicht um die zumutbare Belastung zu kürzen sind. Die Finanzämter kürzen jedoch weiterhin.
Kennt jemand dieses Urteil? Hat jemand schon mal dagegen Widerspruch eingelegt? (Gegen die Kürzung um die zumutbare Belastung). Wie sind wohl die Erfolgsaussichten?
Gruß,
Delia
hat sich erledigt
Ich hab das Urteil (bzw. eins der Urteile, es gibt nämlich mehrere) gefunden, und zwar hier:
http://www.mio-verlag.de/mio_bfh/xx970027.htm
Gruß,
Delia