Lohnnebenkosten

Wer kann mir aufschlüsseln, welche Lohnnebenkosten derzeit gültig sind?

Lohnsteuer in %
Arbeitslosenversicherung?
Rentenversicherung?
Krankenversicherung?
Soliaritätszuschlag?

Fehlt noch was?

Riester-Rente derzeit = 2 % des zu versteuernden Jahreseinkommens?

Danke für Eure Hilfe

Wer kann mir aufschlüsseln, welche Lohnnebenkosten derzeit
gültig sind?

Lohnsteuer in %
Arbeitslosenversicherung?
Rentenversicherung?
Krankenversicherung?
Soliaritätszuschlag?

Fehlt noch was?

Hallo Waltraud,

die Lohnsteuer zählt nicht zu den Lohnnebenkosten, denn sie wird in voller Höhe vom Bruttoeinkommen des Beschäftigten einbehalten und an das FA abgeführt. Von der Sozialversicherung kann man die Hälfte als Lohnnebenkosten bezeichnen, die der Arbeitgeber zu tragen hat. Die Pflegeversicherung ist dagegen wieder nur vom Beschäftigten zu zahlen, deren Beitrag gehört aus Sicht des AG also auch nicht zu den Lohnnebenkosten.

Weitere Lohnnebenkosten: Beiträge zur Ausgleichskasse und für die Berufsgenossenschaft (Höhe je nach BG und Gefahrenklasse sehr unterschiedlich).

Gruß
Wolfgang

Stopp! PV
Hi!

die Lohnsteuer zählt nicht zu den Lohnnebenkosten, denn sie
wird in voller Höhe vom Bruttoeinkommen des Beschäftigten
einbehalten und an das FA abgeführt.

Es sei denn, der Arbeitgeber versteuert gewisse Bezüge pauschal und wälzt es nicht auf den AN ab…

Die
Pflegeversicherung ist dagegen wieder nur vom Beschäftigten zu
zahlen, deren Beitrag gehört aus Sicht des AG also auch nicht
zu den Lohnnebenkosten.

Ähm - 1,7 % hälftig vom AG und AN!

Weitere Lohnnebenkosten: Beiträge zur Ausgleichskasse und für
die Berufsgenossenschaft (Höhe je nach BG und Gefahrenklasse
sehr unterschiedlich).

Mir würden da noch einige andere weniger unmittelbare einfallen…

Grüße
Guido

Versuch
Hi!

Wer kann mir aufschlüsseln, welche Lohnnebenkosten derzeit
gültig sind?

Ich versuche mich mal…

Lohnsteuer in %

Sind in der Regel (wie Wolfgang schon sagte) keine Nebenkosten! Wenn pauschal versteuert wird, dann sind das je nach Bezugsart zwischen 15 und 25 % (15, 20, oder 25)

Arbeitslosenversicherung?

6,5 % vom Brutto zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Rentenversicherung?

19,5 % vom Brutto zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer

(beides von maximal 5.100 € im Monat)

Krankenversicherung?

Je nach Kasse oder Privatversicherung die Hälfte (bei den Privaten bis zum Höchstsatz, den ich gerade nicht greifbar habe) vom Beitragssatz

Soliaritätszuschlag?

Wie bei den Steuern! Wenn pauschal, dann auch hier pauschal 5,5 % - und pauschal (in der Regel) 7 % Kirchensteuer (hier gibt es aber eine andere Möglichkeit, die jetzt aber etwas viel wäre)

Fehlt noch was?

Pflegeversicherung!

1,7 % vom Brutto zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Übrigens: Pflegeversicherung und Krankenversicherung von max. 3.450 €

Riester-Rente derzeit = 2 % des zu versteuernden
Jahreseinkommens?

Nö - zahlt doch der AN.

Mir würden da noch einige Dinge einfallen, wie zusätzliche Sozialleistungen (die berühmten Sonderurlaube für Umzug, oder so kosten auch Geld - sind aber mehr oder weniger freiwillig), Zuschüsse zum Krankengeld (auch nicht überall) Zuschüsse zum Mutterschutzgeld (das gibt es überall), Betriebssaune, etc.

Ach ja - Wolfgang sagte es schon - trotzdem: Die Beiträge zu den Berufsgenossenschaften sind noch ein Pflichtteil - ebenso, wie evtl. anfallende Schwerbehindertenabgaben…

Grüße
Guido

Hallo Waltraud,

Lohnsteuer: siehe Lohnsteuertabellen
Soliaritätszuschlag: 5,5 % von der Lohnsteuer

Arbeitslosenversicherung: 6,5 %
Rentenversicherung: 19,5 %
Krankenversicherung: richtet sich danach, in welcher Krankenkasse man Mitglied ist - bei mir sind´s 11,9 %
Pflegeversicherung: 1,7 %

Die AV, RV, KV und PV werden je zur Hälfte von AG und AN gezahlt. Ausnahme bei PV in Sachsen: Hier zahlen die AN 1,35 % (da hier bzw. dort Buß- und Bettag noch Feiertag ist).

Gruß
Dany