Postgebühren MwSt-steuerfrei?

Hallo

und ein Gutes Neues Jahr!

Meine Frage:
Sind Bei Rechnungen mit Berechnung der Paketgebühren diese zu versteuern?.
Ich bekomme Rechnungen, da wird die Paketgebühr MwSt-frei als Betrag ausgewiesen und bei anderen Rechnungen wird auf die Paketgebühr auch 16% MwSt. erhoben.
Ich rede von reinen Postgebühren, nicht von Pauschalen wie Porto und Verpackung zu einem x-beliebigen Betrag, oder sonstige versteckte Nebenkosten.

Was ist nun richtig?

Ich danke für die Antworten

Gerd

Hallo Gerd,

wenn ein Unternehmer eine Rechnung schreibt, hat er dafür die Umsatzsteuer zu berechnen, ganz unabhängig davon, ob er für einzelne Posten seiner Gesamtrechnung Mwst entrichtet hat. Mit anderen Worten: Gesamtbetrag zzgl. Versandkosten und auf diese Summe die Ust.

Oha, hoffentlich ist das jetzt richtig. So mache ich das nämlich seit 20 Jahren.

Gruß
Wolfgang

Das ist ganz genau so. Der Versand ist eine Nebenleistung, die wie die Hauptleistung zu versteuern ist.

So, nun weiss ich es genau.

Die Portogebühren der Deutschen Post sind steuerfrei, genau wie Briefmarken.

Die Rechnung muss lauten:
Waren + MwSt
Verpackung + MwSt
Paketgebühren Post
Gesamtsumme.

So sagt es jedenfalls mein zuständiges FA.

Gruss

Gerd

Das ist ganz genau so. Der Versand ist eine Nebenleistung, die
wie die Hauptleistung zu versteuern ist.

hmmmmmmm.
hi,

wenn ich deine rechnung richtig lese, legst du keine ust aufs porto --> dein FA liegt leider falsch, ich kann es nicht glauben. wie schon vielfach geschrieben: nebenleistung teilt das schicksal der hauptleistung.

richtige rechnung:

+nettowarenwert
+verpackung
+porto
=nettoentgelt
+umsatzsteuer
=bruttoentgelt/zahlbetrag

wenn ein unternehmer X (ungleich post) auf seiner rechnung porto ausweist, ist dieser betrag ZWINGEND mit ust zu belegen, wenn er den rest der leistung/rechnung auch ust-bar ausführt.

die steuerbefreiung für die post ist persönlich und nur für diese (dafür verpflichtet sie sich bestimmte anzahl pro briefkästen je xxx einwohner aufzustellen). es handelt sich nicht um eine sachliche ust-befreiung wie z.b. für mietwohnungen oder grundstückskäufe.

gruss vom

showbee

Hallo,

dann erklär mir mal folgenden Sachverhalt.

Ich verkaufe gewerblich einen Artikel und verschicke den gegen Erstattung der Transportgebühr und nehme dafür die Post in Anspruch, nicht ein Privatunternehmen.
Für den Transport der Ware lege ich 5,90€ Porto für den Kunden aus.
Diese Transportgebühr habe ich steuerfrei bei der Post bezogen.
Ich soll aus dieser Auslage an den Staat 16% MwSt abführen, nach welchem Recht?
Der normale Weg im Geschäftleben ist doch wohl so:
Wareneinkauf + MwSt.
Warenverkauf + MwSt.
Aus der Differenz von EK zu VK geht die MwSt ans Finanzamt, oder?

Nach Deiner Rechnung zahlt jeder, der geschäftsmässig ein Paket von der Post geliefert bekommt, ein erhöhtes Transportgeld von genau plus 16% auf die Postgebühr.
Von privat zu privat kostet der ganze Vorgang 16% weniger, oder wie?
Ich jedenfalls werde keine Steuer aus den Paketgebühren ans Finanzamt abführen!

Gruss

Gerd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

gerne die erklärung:

dann erklär mir mal folgenden Sachverhalt.

Ich verkaufe gewerblich einen Artikel und verschicke den gegen
Erstattung der Transportgebühr und nehme dafür die Post in
Anspruch, nicht ein Privatunternehmen.
Für den Transport der Ware lege ich 5,90€ Porto für den Kunden
aus.
Diese Transportgebühr habe ich steuerfrei bei der Post
bezogen.
Ich soll aus dieser Auslage an den Staat 16% MwSt abführen,
nach welchem Recht?
Der normale Weg im Geschäftleben ist doch wohl so:
Wareneinkauf + MwSt.
Warenverkauf + MwSt.
Aus der Differenz von EK zu VK geht die MwSt ans Finanzamt,
oder?

Nach Deiner Rechnung zahlt jeder, der geschäftsmässig ein
Paket von der Post geliefert bekommt, ein erhöhtes
Transportgeld von genau plus 16% auf die Postgebühr.
Von privat zu privat kostet der ganze Vorgang 16% weniger,
oder wie?
Ich jedenfalls werde keine Steuer aus den Paketgebühren ans
Finanzamt abführen!

hi,

also ohne dir jetzt zu nahe zu treten, du hast das system der umsatzsteuer nicht verstanden.

ein unternehmer SOLL/MUSS mit den nettopreisen rechnen, die umsatzsteuer ist für ihn ein durchlaufender posten, denn diese soll der abnehmer/private zahlen und tragen.

wenn du waren einkaufst, zahlst du meinetwegen 116,-- EUR dafür. du rechnest aber mit 100,-- weil du ja 16,- als vorsteuern beim finanzamt gegenrechnen kannst. du müsstest faktisch nur einen zinsverlust finanzieren…

wenn du nun nebenkosten hast, dann betrachtest du diese auch nur netto und wenn AUF das porto oben drauf keine umsatzsteuer bezahlt wurde, ist für dich als unternehmer also BRUTTO = NETTO.

bsp. du kaufst also für 100,-- netto die ware und willst 10% gewinn vor porto machen.

dein verkaufspreis netto ist also 110,-- dazu die 5,-- porto und auf die 115,-- kommen die umsatzsteuern von 18,40.

also zahlt der abnehmer 133,40 an dich. von diesen gehen deine 18,40 Ust weg, abzgl. 16,- vorsteuern musst du also noch an das FA lästige 2,40 zahlen.

genau genommen rechnet sich das wie folgt

116,-- ausgabe ware
5,-- ausgabe porto
2,40 ausgabe zahlung an finanzamt
macht also 123,40 ausgaben

einnahmen:

133,40, macht also einen gewinn von … TATTATAAA … ZEHN!

also, wo bitte belastet dich die umsatzsteuer???

fragend

der showbee

p.s. das ausstellen von inkorrekten rechnung (wissentlich) íst steuerhinterziehung… überleg dir das!

dann erklär mir mal folgenden Sachverhalt.

Ich verkaufe gewerblich einen Artikel und verschicke den gegen
Erstattung der Transportgebühr und nehme dafür die Post in
Anspruch, nicht ein Privatunternehmen.
Für den Transport der Ware lege ich 5,90€ Porto für den Kunden
aus.
Diese Transportgebühr habe ich steuerfrei bei der Post
bezogen.
Ich soll aus dieser Auslage an den Staat 16% MwSt abführen,
nach welchem Recht?
Der normale Weg im Geschäftleben ist doch wohl so:
Wareneinkauf + MwSt.
Warenverkauf + MwSt.
Aus der Differenz von EK zu VK geht die MwSt ans Finanzamt,
oder?

Nach Deiner Rechnung zahlt jeder, der geschäftsmässig ein
Paket von der Post geliefert bekommt, ein erhöhtes
Transportgeld von genau plus 16% auf die Postgebühr.
Von privat zu privat kostet der ganze Vorgang 16% weniger,
oder wie?
Ich jedenfalls werde keine Steuer aus den Paketgebühren ans
Finanzamt abführen!

hi,

also ohne dir jetzt zu nahe zu treten, du hast das system der
umsatzsteuer nicht verstanden.

ein unternehmer SOLL/MUSS mit den nettopreisen rechnen, die
umsatzsteuer ist für ihn ein durchlaufender posten, denn diese
soll der abnehmer/private zahlen und tragen.

wenn du waren einkaufst, zahlst du meinetwegen 116,-- EUR
dafür. du rechnest aber mit 100,-- weil du ja 16,- als
vorsteuern beim finanzamt gegenrechnen kannst. du müsstest
faktisch nur einen zinsverlust finanzieren…

wenn du nun nebenkosten hast, dann betrachtest du diese auch
nur netto und wenn AUF das porto oben drauf keine umsatzsteuer
bezahlt wurde, ist für dich als unternehmer also BRUTTO =
NETTO.

bsp. du kaufst also für 100,-- netto die ware und willst 10%
gewinn vor porto machen.

dein verkaufspreis netto ist also 110,-- dazu die 5,-- porto
und auf die 115,-- kommen die umsatzsteuern von 18,40.

also zahlt der abnehmer 133,40 an dich. von diesen gehen deine
18,40 Ust weg, abzgl. 16,- vorsteuern musst du also noch an
das FA lästige 2,40 zahlen.

genau genommen rechnet sich das wie folgt

116,-- ausgabe ware
5,-- ausgabe porto
2,40 ausgabe zahlung an finanzamt
macht also 123,40 ausgaben

einnahmen:

133,40, macht also einen gewinn von … TATTATAAA … ZEHN!

also, wo bitte belastet dich die umsatzsteuer???

ganz einfach,
weil ich nur die TATSÄCHLICHEN KOSTEN weitergebe, nämlich genau die Postgebühr und sonst nichts, dann errechnet sich die MwSt aus der z.B. Paketgebühr für 4kg 5,90€ und darin gibt es keine MwSt, also zahl ich aus meiner Tasche daraus die 16% MwSt.

Gruss

Gerd

fragend

der showbee

p.s. das ausstellen von inkorrekten rechnung (wissentlich) íst
steuerhinterziehung… überleg dir das!

ganz einfach,
weil ich nur die TATSÄCHLICHEN KOSTEN weitergebe, nämlich
genau die Postgebühr und sonst nichts, dann errechnet sich die
MwSt aus der z.B. Paketgebühr für 4kg 5,90€ und darin gibt es
keine MwSt, also zahl ich aus meiner Tasche daraus die 16%
MwSt.

rehi,

wenn du die umsatzsteuer nicht einfach oben drauf rechnen willst, dann hast du ein problem, nämlich geldschwund auf deinem konto sowie fehlerhafte rechnungen, welche dir das finanzamt bei einer prüfung um die ohren haut.

da du leider nicht einsichtig bist, ist dir auch nicht weiter zu helfen. ich schlage vor, dass du auch nicht weiter auf der steuerlichen regelung rumhakst, denn diese ist eindeutig!

gruss vom

showbee