MWSt in Österreich

Hallo,

als deutsches Unternehmen mit ID-Nummer haben wir ein österreichisches Unternehmen mit etwas beauftragt, dass in Österreich auch ausgeführt wurde. Müssen wir nun die 20% MWSt zahlen ?

Danke und Gruß

???
Hallo!

Deine Schilderung ist zu unkonkret, als dass eine klare Antwort möglich ist…

Grundsätzlich muss jeder Unternehmer seine Leistungen in dem Land versteuern, wo sie ausgeführt werden. Allerdings gibt es reichlich Sondervorschriften, so dass u. U. sogar der Leistungsempfänger zahlen muss.

Ciao!
Nemo

Hallo,

mal sehn, ob es so verständlicher ist.

Wir(deutsches Unternehmen mit UST IDnr) machen in Österreich Werbeaktionen, wo u.a Platformen (Bühnen) aufgebaut werden. Dafür wird eine Firma in Österreich beauftragt, die diese aufbaut und abbaut.

Jetzt kam die Rechnung von denen ins Haus geflattert mit 20% MWSt darauf.

Muss die österreichische Firma die MWSt nicht ausweisen, weil wir als Leistungsempfänger ja aus D sind ?

hallo chab,

das spielt keine rolle (s. österreichisches ustg http://www.google.de/search?q=cache:B-oEPC5u5HwC:mem…)

§ 1 abs. 1 nr. 1 ustg (für österreich) lautet:

(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt.

ort der lieferung (§ 3 abs. 7) bzw. der sonstigen leistung (§ 3a abs. 9a s. 2 i.v.m. abs. 10 nr. 2 oder 12) ist österreich. es sei denn, es gilt § 3a abs. 9a s. 1, dann ist ort der sonstigen leistung euer unternehmenssitz in deutschland.

wenn aber ort der lieferung/sonstigen leistung österreich ist, dann ist auch vom österreichischen unternehmer umsatzsteuer zu zahlen. diese umsatzsteuer könnt ihr in euren österreichischen umsatzsteuererklärungen ja wieder als vorsteuer abziehen (genau wie in deutschland auch).

viele grüße
gunnar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn aber ort der lieferung/sonstigen leistung österreich ist,
dann ist auch vom österreichischen unternehmer umsatzsteuer zu
zahlen. diese umsatzsteuer könnt ihr in euren österreichischen
umsatzsteuererklärungen ja wieder als vorsteuer abziehen
(genau wie in deutschland auch).

Nur ne Verständisfrage, da ich als Deutscher auch in Österreich hoffenlich Umsätze generiere werde und auch Unkosten habe. Meine Steuerberater hat mir erklärt, dass ich als deutscher auch wenn ich in Österreich Leistungen abliefere, ich mit dieser Steurenummer aus Saarlouis, keine MWSt ausweisen muss, ich daher auch die 20 % MWSt die ich in Österreich als EU-Bürger zahle auch nicht verrechnen kann ?

Stimmt das denn ?

Wie sollte ich denn da, wie oben genannt eine österreische Umsatzsteuererklärung abgeben ?

Danke Mark

der froh ist keine steuern verstehen zu müssen, sondern nur zahlen zu müssen :wink:

du darfst auf diesen rechnungen keine „deutsche“ umsatzsteuer ausweisen und kannst die österr. mehrwertsteuer in deinen deutschen umsatzsteuererklärungen nicht als vorsteuer abziehen.

in österreich wirst du eventuell eine österr. ust-erklärung abgeben müssen, wenn du in österreich umsatzsteuerpflichtige leistungen/lieferungen erbringst. dann ist die dir in rechnung gestellte österreichische mehrwertsteuer wiederum als österreichische vorsteuer absetzbar.

gruß
gunnar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]