Hallo,
ich bin Unternehmer und möchte einen PKW, welchen ich privat und dienstlich nutze, leasen.Ich nutze Fahrtenbuch, die Privatnutzung liegt bei etwa 8 -10%.
Nun meine Frage, kann ich die in der Leasingrate sowie in den laufenden PKW Betriebskosten enthaltene Vorsteuer entsprechend meiner dienstlichen Nutzung voll anrechnen oder gilt hier auch die 50% Regelung.
MfG Peter
hi peter,
hier gilt noch die gesetzliche regelung, dass du nur pauschaliert 50% in ansatz bringen darfst. beachte aber, das du in den jahressteuererklärungen voll vorsteuern anrechnest und dafür den privatanteil von den ca. 8-10% mit ust-belastet. gg. widersprechende bescheide des FA solltest du einspruch einlegen und ruhen des verfahrens beantragen, solange der EuGH noch nicht abschließend entschieden hat.
wenns dann soweit ist, einfach nochmal nachforschen ob es positiv ausgegangen ist. um die übersicht zu behalten würde ich in den voranmeldungen aber nur die 50% vorsteuern ansetzen…
gruss vom
showbee
hi showbee:
ich danke Dir für deine information
Gruß Peter