Um uns die Eigenheimzulage nach der alten Regelungzu sichern, haben wir noch Ende 2002 einen Bauantrag gestellt.
Dieser wurde erst jetzt bearbeitet. Dabei kam heraus, dass leider noch 2 Unterlagen fehlen. Deshalb habe ich eine Bestätigung bekommen, dass der Bauantrag noch 2002 eingereicht wurde aber nicht vollständig war. Ich habe jetzt noch eine 3 Wochen Frist bekommen, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
Nun meine Frage: Bleibt es nun trotzdem bei den alten Bestimmungen für die Eigenheimzulage?
Reicht also eine Abgabe des alten Bauantrages in 2002 oder gilt das nur wenn schon 2002 alle dazugehörigen Unterlagen vollständig waren?
dass bei Eurem - vor dem 01.01.2003 - gestellten Bauantrag 2 Unterlagen fehlen, ist für die Anwendung des Eigenheimzulagengesetz nach altem Recht unschädlich.
Anders sähe es aus, wenn eine grundlegende Änderung Eurer Bauplanungen vorliegen würde und deshalb ein neuer Bauantrag notwendig wird. In diesem Fall wäre dieser dann maßgeblich und Ihr würdet die Eigenheimzulage nach neuem Recht erhalten.
Grüsse aus dem Norden
Björn
Um uns die Eigenheimzulage nach der alten Regelungzu sichern,
haben wir noch Ende 2002 einen Bauantrag gestellt.
Dieser wurde erst jetzt bearbeitet. Dabei kam heraus, dass
leider noch 2 Unterlagen fehlen. Deshalb habe ich eine
Bestätigung bekommen, dass der Bauantrag noch 2002 eingereicht
wurde aber nicht vollständig war. Ich habe jetzt noch eine 3
Wochen Frist bekommen, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
Nun meine Frage: Bleibt es nun trotzdem bei den alten
Bestimmungen für die Eigenheimzulage?
Reicht also eine Abgabe des alten Bauantrages in 2002 oder
gilt das nur wenn schon 2002 alle dazugehörigen Unterlagen
vollständig waren?