Liebe Experten,
wenn ich ein gebrauchtes Kfz kaufe u. die Afa geltend machen möchte, muß ich mich ja auf eine betriebsgewöhnliche Nutzungs-Dauer beziehen. Wenn der Wagen jedoch schon 5 Jahre alt ist, kann ich dann trotzdem noch einmal die Nutzungsdauer lt. Afa-Tabelle ansetzen, also beispielsweise auf 6 Jahre verteilen?
und
kann jemand, der studiert u. normalerweise in den Semesterferien arbeitet u. somit seinen Rechner abschreibt, ein Jahr mit der Afa aussetzen, weil er beispielsweise in diesem Jahr nicht gearbeitet hat u. daher auch nichts absetzen kann? Somit ein Jahr später (obwohl Afa-Tabelle 3 Jahre; dann im 4. Jahr erst den Restbetrag? mit Unterbrechung im 3. Jahr?)
Vielen lieben Dank
Nicole