Warum ist es hier so still und niemand regt sich darüber auf, daß seit dem 1.1.00 auch Kirchensteuer von Nichtmitgliedern bezahlt werden muß?
Nämlich von den Arbeitnehmern, die arbeiten, ausgetreten sind und nur noch die Ehefrau Mitglied ist. Umgekehrt natürlich auch.
Mit kirchlichen Grüßen, Werner
Hallo Werner,
ich habe noch nichts davon gehört !
hast du eine Quelle???
Bei uns ist genau diese Konstellation und Veranlagung nach dem Ehegattensplitting.
Jetzt bin ich aber neigierig.
Gruß
Heiner
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Hallo Werner,
ich habe noch nichts davon gehört !
hast du eine Quelle???
Bei uns ist genau diese Konstellation und
Veranlagung nach dem Ehegattensplitting.
Jetzt bin ich aber neigierig.
Gruß
Heiner
Hallo Heiner!
Frag einen Steuerberater, die wissen es schon länger. Die Finanzämter hängen meist noch damit in der Luft.
Es ist so :
Wenn einer der Ehegatten ausgetreten ist, weil er sonst zuviel Kirchensteuer zahlt, bleibt der/die andere drin und bezahlt wenig oder nichts.
Das war bisher geläufige Praxis.
Jetzt ist es so, wenn das Einkommen beider Ehegatten 54.000,-DM überschreitet, wird danach die Kirchensteuer berechnet.
Auch wenn der ausgetretene der Großverdiener ist. Sein Einkommen zählt dann.
Das ist irgendwann mal beschlossen worden und seit dem 1.1.00 gültig.
Dieses Jahr merkt noch keiner was davon, aber nächstes Jahr mit der Einkommensteuererklärung für 2000, dann geht das Jammern los. Und wahrscheinlich weitere Kirchenaustritte.
Gruß Werner
Warum ist es hier so still und niemand
regt sich darüber auf, daß seit dem
1.1.00 auch Kirchensteuer von
Nichtmitgliedern bezahlt werden muß?
Nämlich von den Arbeitnehmern, die
arbeiten, ausgetreten sind und nur noch
die Ehefrau Mitglied ist. Umgekehrt
natürlich auch.
Mit kirchlichen Grüßen, Werner
Das ist so nicht richtig.
Bisher ist meist der Ehemann ausgetreten, weil Alleinverdiener und die Ehefrau ist in der Kirche geblieben. Vorteil: Kinder werden kommuniert/konfirmiert und man zahlt keine Kirchensteuer.
Ab 2000: Wenn die (nichtverdienende) Ehefrau in der Kirche ist, muss sie ein sogenannte Kirchgeld zahlen, also so eine Art Mindestkirchensteuer.
Gruß
Peter
Das ist so nicht richtig.
Bisher ist meist der Ehemann ausgetreten,
weil Alleinverdiener und die Ehefrau ist
in der Kirche geblieben.
Die Person, die am meisten Steuern zahlen würde, tritt aus. Egal, ob Mann oder Frau.
Vorteil: Kinder
werden kommuniert/konfirmiert und man
zahlt keine Kirchensteuer.
Ab 2000: Wenn die (nichtverdienende)
Ehefrau in der Kirche ist, muss sie ein
sogenannte Kirchgeld zahlen, also so eine
Art Mindestkirchensteuer.
Ist es nicht furchtbar egal, wie das heißt?
Ab 54001,-DM wird dann gezahlt.
Und zwar 216,-DM.
Ab 65.000,- 360,-DM.
Ab 80.000,- 480,-DM usw.
Das Finanzamt zieht es ein, wie sonst auch.
Die Bezeichnung Kirchgeld soll doch nur davon ablenken, Daß es Gehaltsabhängig ist.
Gruß
Peter