Verkauf von Bildern?!

Hi!

Ich verkaufe seit kurzem selbstgemalte Bilder. Habe kein Gewerbe eröffnet. Muss ich das? Ist es sinnvoll? Was muss ich an Steuern zahlen? Ich hab halt überhaupt keine Ahnung davon. Danke für Eure Tipps.

Gruss!

Der Michael

Das Malen eigener Bilder fällt unter die Einkünfte §18 EStG, d.h. Du bist Künstler. Du bist somit auch nicht gewerbesteuerpfichtig.
Eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht notwendig.

Deine Steuerbelastung richtet sich nach Deinem zu versteuernden Einkommen und eine Reihe weiterer Umstände. Hierfür ist es notwendig, durch einfache Gewinn-und Verlustrechnung den Gewinn aus Deiner künstlerischen Tätigkeit zu ermitteln. Hierzu ziehst Du - grob gesagt - Deine Aufwendungen aus der Malertätigkeit von Deinen Einnahmen ab.

Umsatzsteuerlich unterliegst Du dem ermäßigten Steuersatz ( 7% ). Allerdings wird von gesetzeswegen keine Umsatzsteuer von Dir erhoben, soweit Deine Umsätze nicht mehr als EUR 16.620 betragen. Die von Dir aufgewandten Vorsteuerbeträge sind dann allerdings auch nicht abziehbar.

Sollte diese Tätigkeit jedoch Deine einzige Einkunftsquelle sein, so verliert die o.g. Kleinunternehmergrenze schnell wieder an Bedeutung, weil Du schließlich Deinen Lebensunterhalt davon zu bestreiten hast. Nach Abzug aller Kosten für Malerutensilien, evtl. Miete, Ausstellungskosten usw. bleibt dann womöglich nicht mehr genug Gewinn übrig um die Lebenshaltungskosten wie Wohnung, Essen, Versicherungen usw. zu zahlen.

Grüsse aus dem Norden, ich hoffe, ich konnte - auf die Schnelle - ein wenig weiterhelfen.

Björn

Ich verkaufe seit kurzem selbstgemalte Bilder. Habe kein
Gewerbe eröffnet. Muss ich das? Ist es sinnvoll? Was muss ich
an Steuern zahlen? Ich hab halt überhaupt keine Ahnung davon.
Danke für Eure Tipps.

Gruss!

Der Michael

Wie? Der Gewinn muss unter 16.20 Euro liegen? Das iss ja nix!
Da ich momentan Studiere und von den Eltern noch bezuschusst werde, handelt es sich nicht wirklich um meinen Lebensunterhalt.
D.H. jetzt also, ja was eigentlich, dass ich kein Gewerbe anmelden muss und keine Steuern zahle, es sei denn, ich verdiene mehr als 7000€ (?) und absetzen kann ich auch nix.
Ich glaube ich bin etwas verwirrt.

Der Michael

Hallo!

a) es sind rund 16 tausend EUR,
b) das sind nur die Einnahmen vor Abzug etwaiger Ausgaben, also nicht der Gewinn!

Ciao!
Nemo

Hallo!

Also nochmal zur Klarstellung:

  1. Du bist als Künstler ein Freiberufler. Feriberufler müssen keine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde abgeben. Trotzdem musst Du Deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

  2. Die Einkommensteuer bemißt sich nach dem Gewinn = Einnahmen - Ausgaben.

  3. Umsatzsteuer wird von Dir nicht erhoben, wenn die genannte Einnahme-Grenze (16T EUR) nicht überschritten wird.

Ciao!
Nemo

DANKE, jetzt hab ichs kapiert!!!