Ust-VA abgeben wo ?

Hallo,

ein Unternehmer betreibt eine Einzelfirma in A-Stadt, wo er auch wohnt. Folge: ESt- und USt-VA gehen zum Finanzamt in A-Stadt.
Nun gründet er ein zweites Unternehmen, welches gar nichts mit dem anderen Unternehmen zu tun hat ( ebenfalls eine Einzelfirma )
in B-Stadt.
Wohin geht nun die Umsatzsteuer für dieses Unternehmen ?
Muss er in A-Stadt eine kummulierte USt-VA mit den Werten beider Unternehmen abgeben ?
Mir schwebt dunkel was vor, dass ein Unternehmer nur eine USt-VA abgeben darf. Dies ist bei mir aber bislang nur i.V.m. Filiabetrieben aufgetaucht. Noch nie bei zwei völlig voneinander unabhängigen Firmen.

Wer weiss Rat ?
fragt Frau Flower

Hallo!

Er „gründet ein zweites Unternehmen“ - in welcher Rechtsform?

Es gibt im Ergebnis nur 2 Möglichkeiten:
a) Personengesellschaft + Kapitalgesellschaft = selbständige Unternehmen/r
b) Erweiterung des bestehenden Einzelunternehmens durch neue Geschäftsbereiche

Wenn im Fall (b) nur eine weitere Tätigkeit aufgenommen wird, muss der Unternehmer dennoch für alle Tätigkeiten eine einheitlich Umsatzsteuererklärung bzw. UStVA abgeben. Zuständig ist das FA, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen (=alle Tätigkeiten zusammen) betreibt, wo er also überwiegend tätig wird.

Ciao!
Nemo