Können Rentner auch Ste.-Erstattungen erhalten?

Hallo,

Problem:

Ein Rentner spendet jährlich 1200 DM an eine Partei (auch im Bundestag vertreten).

Er zahlt aber keine Lohnsteuern mehr, außer Hundesteuern, Haus- u. Grundstücksteuern und Versicherungsteuern.

Kann er aber trotzdem die Hälfte der gezahlten Spendengelder zurückerhalten?

Vielen Dank für Antworten

Jürgen

Hallo Jürgen!

Von wem?
Vom Finanzamt? Du kannst nur Steuern zurückerhalten. Wer aber nichts gibt, erhält auch nichts zurück.
Wie wärs, wenn er nur die Hälfte spendet?
Gruß Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Problem:

Ein Rentner spendet jährlich 1200 DM an
eine Partei (auch im Bundestag
vertreten).

Mal abgesehen davon, daß es kaum glaubwürdig erscheint, daß jemand der 1.200,- DM pro Jahr für Parteispenden übrig hat, nicht über ein Einkommen verfügt, daß einkommenssteuerpflichtig ist:

Spenden können bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Auf der anderen Seite kann er natürlich sein Geld an jemanden „verschenken“, der dann ganz „zufällig“ den gleichen Betrag spendet. Den Steuervorteil des Spenders kann man dann ja teilen…

Gruß
Werner

Hallo,

Problem:

Ein Rentner spendet jährlich 1200 DM an
eine Partei (auch im Bundestag
vertreten).

Mal abgesehen davon, daß es kaum
glaubwürdig erscheint, daß jemand der
1.200,- DM pro Jahr für Parteispenden
übrig hat, nicht über ein Einkommen
verfügt, daß einkommenssteuerpflichtig
ist:

Spenden können bei der Einkommenssteuer
abgesetzt werden.

Auf der anderen Seite kann er natürlich
sein Geld an jemanden „verschenken“, der
dann ganz „zufällig“ den gleichen Betrag
spendet. Den Steuervorteil des Spenders
kann man dann ja teilen…

Nein, der Spendenannehmer muß vom Finanzamt anerkannt sein. Man kann nicht einfach irgendjemandem Geld in die Hand drücken und sagen, das ist eine Spende.
*Werner*

Gruß
Werner

Auf der anderen Seite kann er natürlich
sein Geld an jemanden „verschenken“, der
dann ganz „zufällig“ den gleichen Betrag
spendet. Den Steuervorteil des Spenders
kann man dann ja teilen…

Nein, der Spendenannehmer muß vom
Finanzamt anerkannt sein. Man kann nicht
einfach irgendjemandem Geld in die Hand
drücken und sagen, das ist eine Spende.

Da hab’ ich mich wohl etwas zu unpräzise ausgedrückt. Der Witz sollte natürlich der sein, daß der „Beschenkte“ genau an die Institution (Partei) spendet, der das Geld vom Rentner ursprünglich zugedacht war. Nur der „Beschenkte“, da einkommensteuerpflichtig,kann die "Spende absetzen, bekommt also Geld vom Finanzamt zurück. Das teilt er sich dann mit dem Rentner.

Gruß
Werner