Können Rentner auch Ste.-Erstattungen erhalten?

Von: , Frage gestellt am Fr, 11. Feb 2000

Hallo,

Problem:

Ein Rentner spendet jährlich 1200 DM an eine Partei (auch im Bundestag vertreten).

Er zahlt aber keine Lohnsteuern mehr, außer Hundesteuern, Haus- u. Grundstücksteuern und Versicherungsteuern.

Kann er aber trotzdem die Hälfte der gezahlten Spendengelder zurückerhalten?

Vielen Dank für Antworten

Jürgen

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Können Rentner auch Ste.-Erstattungen erhalten

    Hallo Jürgen!

    Von wem?
    Vom Finanzamt? Du kannst nur Steuern zurückerhalten. Wer aber nichts gibt, erhält auch nichts zurück.
    Wie wärs, wenn er nur die Hälfte spendet?
    Gruß Werner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Können Rentner auch Ste.-Erstattungen erhalten

    Hallo,

    Problem:

    Ein Rentner spendet jährlich 1200 DM an
    eine Partei (auch im Bundestag
    vertreten).

    Mal abgesehen davon, daß es kaum glaubwürdig erscheint, daß jemand der 1.200,- DM pro Jahr für Parteispenden übrig hat, nicht über ein Einkommen verfügt, daß einkommenssteuerpflichtig ist:

    Spenden können bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

    Auf der anderen Seite kann er natürlich sein Geld an jemanden "verschenken", der dann ganz "zufällig" den gleichen Betrag spendet. Den Steuervorteil des Spenders kann man dann ja teilen...

    Gruß
    Werner

    • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
      Re^2: Können Rentner auch Ste.-Erstattungen erhalt

      Hallo,

      Problem:

      Ein Rentner spendet jährlich 1200 DM an
      eine Partei (auch im Bundestag
      vertreten).

      Mal abgesehen davon, daß es kaum
      glaubwürdig erscheint, daß jemand der
      1.200,- DM pro Jahr für Parteispenden
      übrig hat, nicht über ein Einkommen
      verfügt, daß einkommenssteuerpflichtig
      ist:

      Spenden können bei der Einkommenssteuer
      abgesetzt werden.

      Auf der anderen Seite kann er natürlich
      sein Geld an jemanden "verschenken", der
      dann ganz "zufällig" den gleichen Betrag
      spendet. Den Steuervorteil des Spenders
      kann man dann ja teilen...
      Nein, der Spendenannehmer muß vom Finanzamt anerkannt sein. Man kann nicht einfach irgendjemandem Geld in die Hand drücken und sagen, das ist eine Spende.
      *Werner*
      Gruß
      Werner

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Können Rentner auch Ste.-Erstattungen erhalt

        Auf der anderen Seite kann er natürlich
        sein Geld an jemanden "verschenken", der
        dann ganz "zufällig" den gleichen Betrag
        spendet. Den Steuervorteil des Spenders
        kann man dann ja teilen...
        Nein, der Spendenannehmer muß vom
        Finanzamt anerkannt sein. Man kann nicht
        einfach irgendjemandem Geld in die Hand
        drücken und sagen, das ist eine Spende.
        Da hab' ich mich wohl etwas zu unpräzise ausgedrückt. Der Witz sollte natürlich der sein, daß der "Beschenkte" genau an die Institution (Partei) spendet, der das Geld vom Rentner ursprünglich zugedacht war. Nur der "Beschenkte", da einkommensteuerpflichtig,kann die "Spende absetzen, bekommt also Geld vom Finanzamt zurück. Das teilt er sich dann mit dem Rentner.

        Gruß
        Werner

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!