Hallo,
ich bekomme für meine Tätigkeit als ehrenamtliche Bürgermeisterin eine Aufwandsentschädigung. Davon sind 154 Euro im Monat steuerfrei. Was ist mit dem Betrag, der darüber hinausgeht ? Mit welchem Steuersatz wird der versteuert ?
Ich frage, weil ich meinen Leuten auf der nächsten Sitzung wegen angespannter Haushaltslage eine vorübergehende Reduzierung der Aufwandsentschädigungen „verkaufen“ will. Dafür wär die Information, wieviel im Moment eigentlich wirklich übrigbleibt, nach Abzug der Steuer, hilfreich.
Danke schonmal
Heike
Moin!
ich bekomme für meine Tätigkeit als ehrenamtliche
Bürgermeisterin eine Aufwandsentschädigung. Davon sind 154
Euro im Monat steuerfrei. Was ist mit dem Betrag, der darüber
hinausgeht ? Mit welchem Steuersatz wird der versteuert ?
Diese Frage ist so nicht zu beantworten. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Einkommen. Will heißen: Angewendet wird immer der persönliche, individuelle Steuersatz.
Danke schonmal
Bitteschön 
Gruß vom
Dicken MD.
Hallo Dicker,
danke, das war genau das, was ich wissen wollte.
Eine Frage noch drangehängt :
Ersatz für Reisekosten oder Telefon und Porto , werden die zur Aufwandsentschädigung dazugezählt ? Werden die genauso besteuert ?
Dank und Gruss
Heike
Moin, Heike!
danke, das war genau das, was ich wissen wollte.
Freut mich 
Eine Frage noch drangehängt :
Ersatz für Reisekosten oder Telefon und Porto , werden die zur
Aufwandsentschädigung dazugezählt ?
Jein. Dieser Aufwendungsersatz ist in der Regel ein Ausgleich, der die Dir entstandenen Kosten decken soll. Demzufolge wird sowas zwar mit der Aufwandsentschädigung gezahlt, wird aber nicht als Aufwandsentschädigung, sondern als Ersatz gewertet.
Werden die genauso
besteuert ?
Solange Du die tatsächlich entstandenen Kosten daraus deckst und dies auch belegen kannst, wird da nix versteuert. Aufwendungsersatz ist ähnlich zu betrachten wie Werbungskosten, die ja auch nicht versteuert werden. Will heißen: Die Kosten, die Dir in Zusammenhang mit der Einkommenserzielung entstehen, sind nicht zu versteuern. Wenn Dir dafür ein Ersatz gezahlt wird, ist das nur ein Ausgleich und kein Einkommen. Ich hoffe, das ich das verständlich ausdrücken konnte. Wenn nicht, frag einfach nochmal nach 
Gruß vom
Dicken MD.
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nochmal anders…
Kann ich ein Ehrenamt bzw. die dafür anfallenden Kosten steuerlich auch absetzen, wenn keine Aufwandsentschädigung vom Verein gezahlt wird?
Habe desbezüglich einen Anfahrtsweg von 30 km - das wäre das einzige, was ich gerne abesetzen würde. Mache das aber wirklich ehrenamtlich, ich erhalte bisher keine Aufwandsentschädigung.
Bitte macht mich schlau…
Spider#
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