Buchführung: Haka-Vertretung

Hallo,
ich habe eine Frage zur Buchführung von einer Haka-Vertretung.
Der Vertreter bestellt bei Haka die von seinen Kunden georderte Ware ( beispielsweise für 100,00 EUR ). Er kassiert seinerseits die 100,00 bar bei den Kunden und hat von Haka eine Warenrechnung über 100,00 Eur erhalten, muss aber nur 95,00 EUR an Haka überweisen. Der Rest ist die Provision.
Wie buche ich nun ?
Variante 1: Warenrechnung Haka 100,00 abzgl. 5,00 EUR Provision ergibt Überweisung von 95,00 an Haka
Wareneinkauf 95,00 EUr an Bank
Einnahme von Kunden 100,00 EUr Kasse an Erlös 100,00
ergibt Gewinnauswirkung 5,00 EUR
Variante 2: Warenrechnung Haka über 100,00 Eur
Fremdgelder ( durchlaufende Posten ) 100,00 EUR
an Bank 95,00 EUR und Provisionserlöse 5,00 EUR
Einnahme über 100,00 EUR: Kasse an Fremdgelder 100,00 EUR
ergibt ebenfalls Gewinnauswirkung 5,00 EUr
Ich persönlich tendiere zu Variante 2, aber dagegen spricht, dass der Haka-Vertreter Rechnungsempfänger ist. Damit kann es kein Fremdgeld sein. Allerdings ist die Rechnung an den Abnehmer ein Bestellschein von Haka, auf dem lediglich der Namensstempel des Vertreters auftaucht.
Wer weiss Rat ?

Flowerchen

Hallo!

Knackpunkt: Wer schließt mit wem welchen Vertrag? - Bei der Aufklärung dessen könnte ein Blick ins Kleingedruckte zu den Verträgen helfen. (Wahrscheinlich ist der Vertreter kein Eigenhändler.)

Tritt der Vertreter gegenüber Kunden im Namen von HAKA auf, gilt seine Unterschrift als für den Vertretenen (HAKA) abgegeben (KAufvertrag Kunde-HAKA). Aus diesem Vertrag kann der sog. Vertreter keinen Anspruch ableiten, denn der Kaufpreis steht HAKA zu.
Der Vertreter hat dann Anspruch auf Provision aus einem Vertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag?) mit HAKA und den Inkassoauftrag für die Kaufpreisforderung von HAKA.

In diesem Fall kann der Vertreter niemals einen Erlös von 100 EUR erzielen, denn er hat nur eine Anspruch auf 5 EUR + USt. Er muss HAKA 5 EUR +16% USt berechnen. Die für HAKA vereinnahmten 100 +16% = 116 EUR (Fremdgeld) muss er weiterleiten und kann die insoweit bestehenden gegenseitigen Zahlungsansprüche verrechnen.

Die Buchungen müsste dann lauten:

  1. Kasse 116,00 an Verbindlichkeiten Fremdgeld HAKA 116,00

Forderung LuL HAKA 5,80 an Erträge 16% USt 5,00 + USt 0,80

Fremdgeldkonto HAKA 116,00 an Forderung LuL HAKA 5,80 + Bank 110,20

Hoffentlich hilft es Dir ein wenig weiter. Ohne eindeutige Kenntnisse über die bestehenden Verträge kann deine Frage allerdings nicht mit Sicherheit beantwortet werden.

Ciao!
Nemo

Hi flowerchen,

Du bist als HaKa-Vertreterin nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.Es Reicht, wenn du eine einnahmen-/ausgaben-buchführung über ein Kassen buch machst:

Einnahme: Verkauf Kunde: 100 (Beleg Lieferschein/Rechnung an Kunde)
Ausgaben: Zahlungsausgang an HaKa: 95 (Beleg Rechnung HaKa/Zahlungsbeleg)

Saldo 5

gruss
winkel

Hallo!

Unabhängig von der Art der Gewinnermittlung stellen Fremdgelder keine Einnahmen, sondern nur durchlaufende Posten dar. Daher müssen zu Weihnachten vereinnahmte Fremdgelder auch dann nicht versteuert werden, wenn sie erst im darauffolgenden Jahr an HAKA weitergeleitet werden (immer vorausgesetzt, dass kein Eigenhandel vorliegt).

Ciao!
Nemo