Noch eine Frage zur Ust-Voranmeldung

Hallo liebe Steurexperten.

Im Januar habe ich zwar ein bisschen was ausgegeben und ein bisschen was verdient, aber der Verdienst lief ohne UST, weil ich an einer Schule unterichtet habe, die von der UST befreit ist.

  1. hoffe ich mal, dass, wenn die Schule keine UST abführen muss, ich ja keine UST draufschlagen darf, nicht trotzdem UST an das FA zahlen muss. Ich leite ja in dem Fall eigentlich nix weiter, oder?

  2. ist dann die Frage, ob ich in diesem Monat überhaupt eine UST-Voranmeldung machen muss, also ohne MWSt-pflichtigen Verdienst oder ob ich das auch für Februar machen kann.

viele GRüße,

barbara

Hallo Barbara,

grundsätzlich mußt du dich vom Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien lassen, und zwar bei der ersten Anmeldung (Fragebogen) bei diesem Amt (Kleinunternehmerregelung). Tust du das nicht (also Mehrwertsteuerpflicht), so bist du die nächsten 5 Jahre dran gebunden, für jede Lieferung und Leistung diese Steuer abzuführen. Es ist dabei völlig egal, ob der Rechnungsempfänger (wie Schulen, Ärzte) von dieser Steuer befreit sind oder ob du nur irgendwas „durchschiebst“ (Verbrauchsmaterial?). Andersum kannt du Rechnungen ohne diese Steuer natürlich empfangen (eben von Ärzten oder Privatpersonen).

Gruß
André

Hallo André,

das war nicht meine Frage:-. Ich bin USTpflichtig. habe mich da zuminest so angemeldet, schon letztes Jahr. Meine USt für letztes Jahr macht gerade komplett mein Steuerberater. Dieses jahr wurde mir nun gesagt, dass ich das monatlich machen müsste. Ich will nun wissen, ob ich eine UST -Erklärung abgeben muss, auch wenn ich einen Monat sozusagen keine UST eingezogen habe. ich hoffe, jetzt ist klarer, was Sache ist. wenn’s keiner weiß, ruf ich direkt beim Fa an, bzw. quengle nochmal meinen Stberater an. Aber vielleicht weiß es ja jemand.

Was ich dennoch nochmal wissen will: Wenn ich für ein Weiterbildungsinstitut eine Rechnung netto (ohne UST) schreiben muss, weil sie befreit sind davon ( so haben sie mir das zumindest erklärt), muss ich das dann sozusagen von meinem Betrag abziehen? Das wäre allerdings sehr ärgerlich für mich und ich muss mir überlegen, ob ich da nochmal unterrichten werde. Dann lohnt sich das nämlich nicht mehr besonders, eh schon geringes Honorar und dann noch 16 Prozent Abzüge :frowning:(.

grüße,

barbara

Der Passus im Vertrag
" Dieser Kurs ist im sinne des § 4 Nr. 21 b des USt gesetzes vom 27. April 1993 umsatzsteuerbefreit."

ich werde jetzt sebst mal recherchieren gehen. Hatte im guten Glauben eine Nettorechnung ausgestellt. Hoffentlich hab ich da nicht nen ganz dicken Klops gebaut!

grüße,

barbara

Hallo noch mal,

ich werde jetzt sebst mal recherchieren gehen. Hatte im guten
Glauben eine Nettorechnung ausgestellt. Hoffentlich hab ich da
nicht nen ganz dicken Klops gebaut!

So dick ist der Klops nicht, aber die Rechnung ist falsch. Stell eine neue Rechnung aus (*heul* 16% abziehen, weil Steuer…), storniere die alte Rechnung. Nettorechnungen darfst du nicht schreiben.

Gruß
André

Hi Barbara,

das war nicht meine Frage:-. Ich bin USTpflichtig. habe mich
da zuminest so angemeldet, schon letztes Jahr. Meine USt für
letztes Jahr macht gerade komplett mein Steuerberater. Dieses
jahr wurde mir nun gesagt, dass ich das monatlich machen
müsste.

Gratulation für den dicken Umsatz!

Ich will nun wissen, ob ich eine UST -Erklärung
abgeben muss, auch wenn ich einen Monat sozusagen keine UST
eingezogen habe. ich hoffe, jetzt ist klarer, was Sache ist.
wenn’s keiner weiß, ruf ich direkt beim Fa an, bzw. quengle
nochmal meinen Stberater an. Aber vielleicht weiß es ja
jemand.

Du musst immer eine Erklärung abgeben, auch wenn du gar nix machst und Null Umsatz/Ausgaben/Einnahmen hast. Auch wenn du keine Steuer einbehalten hast, immer ist eine Erklärung fällig. Schön ist natürlich in diesem Fall, das du ja Ausgaben hattest und dadurch vom FA noch was rausbekommst *g*. Also, die Erklärung lohnt schon und ist wie ich sagte sowieso Pflicht.

Was ich dennoch nochmal wissen will: Wenn ich für ein
Weiterbildungsinstitut eine Rechnung netto (ohne UST)
schreiben muss, weil sie befreit sind davon ( so haben sie mir
das zumindest erklärt), muss ich das dann sozusagen von meinem
Betrag abziehen? Das wäre allerdings sehr ärgerlich für mich
und ich muss mir überlegen, ob ich da nochmal unterrichten
werde. Dann lohnt sich das nämlich nicht mehr besonders, eh
schon geringes Honorar und dann noch 16 Prozent Abzüge :frowning:(.

Siehe meine Antwort unten, dann hast du 16% „Nasse“ gemacht. Die Verträge sollten zzgl. MwSt lauten, das das dann für die Schule 16% mehr bedeuten ist nun mal so. Oder du kannst den Job für den Preis dann nicht anbieten. Glaube einem, den es auch so trifft. Reine Dienstleistung, wie in meinem Fall, kann nicht billig genug sein im Denken des Kunden. Und da er die Steuer nicht absetzen kann (ist meistens so), denkt er, Nettorechnungen seien möglich. Leider eben nicht.

Gruß
André

  1. hoffe ich mal, dass, wenn die Schule keine UST abführen
    muss, ich ja keine UST draufschlagen darf, nicht trotzdem UST
    an das FA zahlen muss. Ich leite ja in dem Fall eigentlich nix
    weiter, oder?

Das geht nur, wenn Du von der Schule eine Bescheinigung bekommst, aus der Ihre UST-Befreiung hervorgeht. Ich unterrichte auch für eine Schule, die Bildungsmaßnahmen für das Arbeitsamt anbietet und befreit ist. Die Schule muss weiterhin nachweisen, dass Du im Rahmen dieser befreiten Maßnahme tätig warst (Eintrag im Klassenbuch reicht meist als Nachweis). Und auf der Rechnung muss ein entsprechender Hinweis stehen (z.B. USt-Befreit nach SGB ?? Artikel ???).

Frag mal Deinen Steuerberater, der kann Dir mehr dazu sagen (meiner konnte es jedenfalls).

  1. ist dann die Frage, ob ich in diesem Monat überhaupt eine
    UST-Voranmeldung machen muss, also ohne MWSt-pflichtigen
    Verdienst oder ob ich das auch für Februar machen kann.

mußt Du trotzdem, sonst gibts eine Mahung vom Finanzamt. Außerdem kannst Du ja die Vorsteuer für Deine Ausgaben geltend machen. Also bekommst Du dieses Mal Geld vom Finanzamt überwiesen :smile:

Gruß
Marian

So dick ist der Klops nicht, aber die Rechnung ist falsch.
Stell eine neue Rechnung aus (*heul* 16% abziehen, weil
Steuer…), storniere die alte Rechnung. Nettorechnungen
darfst du nicht schreiben.

oder frag den Steuerberater, der bekommt ja Geld dafür. Es gibt nämlich tatsächlich die Möglichkeit Nettorechnungen in bestimmten Fällen zu stellen (siehe meine andere Antwort). Ich hatte den Fall nämlich kürzlich gerade selbst (und einen guten Steuerberater).

Gruß
Marian

Hallo Marian,

ja, suuper, ich habe meinen Stberater gerade angemailt und werde ihm noch deinen Fall schildern. Diese Bescheinigung hatte der zuständige Ansprechpartner an der Schule glaube ich sogar mal erwähnt *andenKopfschlag* - den mail ich auch gleich an. Dein Fall enstpricht genau meinem - ich bin weiter hinterher! Viiielen Dank,

Barbara

Hi Marian,

oder frag den Steuerberater, der bekommt ja Geld dafür.

Und nicht zuwenig *g*

Es
gibt nämlich tatsächlich die Möglichkeit Nettorechnungen in
bestimmten Fällen zu stellen (siehe meine andere Antwort). Ich
hatte den Fall nämlich kürzlich gerade selbst (und einen guten
Steuerberater).

Ich fang nun auch mal an zu forschen. Danke für den Hinweis. Ohne jetzt Prognosen zu stellen, die Möglichkeit wird in ihrer Anwendung jedoch extrem dünn sein. Also eben nur für ganz spezielle Spezialfälle :wink:

Gruß
André

Ich fang nun auch mal an zu forschen. Danke für den Hinweis.
Ohne jetzt Prognosen zu stellen, die Möglichkeit wird in ihrer
Anwendung jedoch extrem dünn sein. Also eben nur für ganz
spezielle Spezialfälle :wink:

Das wird einer der Gründe sein, warum gute Steuerberater so viel Geld bekommen :wink:

Leider zeigt sich immer wieder, dass im Laufe einer selbständigen Geschäftstätigkeit solche „Spezialfälle“ immer häufiger auftreten. Das ist mit ein Grund, warum ich meine Steuererklärung inzwischen nicht mehr selbst mache.

Gruß
Marian

Hallo Barbara,

Ich bin freiberuflicher Unternehmensberater und Seminartrainer und arbiete für private Kunden und umsatzsteuerbefreite Schulen. Diese beiden für die korrekte USt-Anmeldung auseinander zu halten bedeutet viel Arbeit.

  1. Zunächst einmal gibt es in der Anmeldung ODER in der Jahreserklärung (ich sitze im Hotel und kann momentan nichts nachsehen, aber ist wahrscheinlich die Jahreserklärung) neben den 16%-Feldern und den 7%-Feldern auch eines für umsatzsteuerfreie Umsätze. Also mußt Du Deine Buchführung so aufteilen, daß Du darüber Auskunft geben kannst.
  2. Wenn ich von der Schule die Bescheinigung der Aufsichtsbehörde über die USt-Befreiung bekomme UND meine Tätigkeit auch exakt unter die darin aufgelisteten Tätigkeiten fällt, dann bedeutet dies einen umsatzsteuerbefreite Einnahme. Ich schreibe dann eine Rechnung Honorar für xy = 100.- Euro. Kein Wort von USt. Das im Forum gesagte bezüglich Nettorechnung finde ich ziemlich egal für das Finanzamt, denn der USt-Ausweis in Deiner Rechnung ist nur interessant für einen Unternehmer. Wenn Du also in Deiner Rechnung 100.-Euro schreibst, dann mußt Du darauf nun mal 16% USt zahlen es sei denn es ist ein umsatzsteuerbefreiter Umsatz.
  3. Die Bescheinigung (ggf. jeder Schule, Vorsicht bei unterschiedlichen Institutsbezeichnungen des gleichen Kunden) muß der Jahreserklärung beigefügt werden.
  4. Jetzt kommt das Problem: Du kannst keine Vorsteuer abziehen für Betriebsausgaben, die für umsatzsteuerbefreite Umsätze gemacht wurden. z.B. Hotelübernachtung, Bundesbahn etc., aber auch Folien und anderes Verbrauchsmaterial. Schwierig wird es bei einer Tankfüllung im Betriebs-PKW, die DU teilweise für umsatzsteuerpflichtige und teilweise für umsatzsteuerfrei Umsätze benutzt hast. Für Deine USt-Berechnungen brauchst Du also eine Spalte oder Kennziffer für Null % Vorsteuer bei diesen Fällen.
  5. Jetzt wird es noch unangenehmer: Wenn Du Für Deinen Betriebs-PKW, den Computer,den Beamer oder anderes im Jahr der Anschaffung Vorsteuer abgezogen hast, dann solltest Du aufpassen, wenn Du diese jetzt für umsatzsteuerfreie Umsätze verwendest. Du mußt dann nämlich den bereits durchgeführten Vorsteuerabzug aus dem Anschaffungsjahr in diesem Jahr anteilig wieder rückgängig machen durch eine Berichtigung und das können unangenehme Beträge sein und es macht halt viel Arbeit. Ich benutze daher für Schulseminare niemals meinenn Betriebs-PKW, sondern fahre Bahn oder benutze einen privaten PKW unter Anrechnung der km-Pauschale als Betriebsausgabe für die Einkommenssteuer.
    Gruß Norbert

Hallo Norbert,

vielen Dank für diese Info. Das werd ich bei meiner Buchführung ab jetzt berücksichtigen:smile:

Beste GRüße,

Barbara