Hi Barbara,
das war nicht meine Frage:-. Ich bin USTpflichtig. habe mich
da zuminest so angemeldet, schon letztes Jahr. Meine USt für
letztes Jahr macht gerade komplett mein Steuerberater. Dieses
jahr wurde mir nun gesagt, dass ich das monatlich machen
müsste.
Gratulation für den dicken Umsatz!
Ich will nun wissen, ob ich eine UST -Erklärung
abgeben muss, auch wenn ich einen Monat sozusagen keine UST
eingezogen habe. ich hoffe, jetzt ist klarer, was Sache ist.
wenn’s keiner weiß, ruf ich direkt beim Fa an, bzw. quengle
nochmal meinen Stberater an. Aber vielleicht weiß es ja
jemand.
Du musst immer eine Erklärung abgeben, auch wenn du gar nix machst und Null Umsatz/Ausgaben/Einnahmen hast. Auch wenn du keine Steuer einbehalten hast, immer ist eine Erklärung fällig. Schön ist natürlich in diesem Fall, das du ja Ausgaben hattest und dadurch vom FA noch was rausbekommst *g*. Also, die Erklärung lohnt schon und ist wie ich sagte sowieso Pflicht.
Was ich dennoch nochmal wissen will: Wenn ich für ein
Weiterbildungsinstitut eine Rechnung netto (ohne UST)
schreiben muss, weil sie befreit sind davon ( so haben sie mir
das zumindest erklärt), muss ich das dann sozusagen von meinem
Betrag abziehen? Das wäre allerdings sehr ärgerlich für mich
und ich muss mir überlegen, ob ich da nochmal unterrichten
werde. Dann lohnt sich das nämlich nicht mehr besonders, eh
schon geringes Honorar und dann noch 16 Prozent Abzüge
(.
Siehe meine Antwort unten, dann hast du 16% „Nasse“ gemacht. Die Verträge sollten zzgl. MwSt lauten, das das dann für die Schule 16% mehr bedeuten ist nun mal so. Oder du kannst den Job für den Preis dann nicht anbieten. Glaube einem, den es auch so trifft. Reine Dienstleistung, wie in meinem Fall, kann nicht billig genug sein im Denken des Kunden. Und da er die Steuer nicht absetzen kann (ist meistens so), denkt er, Nettorechnungen seien möglich. Leider eben nicht.
Gruß
André