Hallo Robert,
...geh DRINGEND zum Steuerberater!!
ich bin seit 1.1.2003 freiberuflich tätig und habe nun meine
erste Rechnung für den Monat Januar geschrieben.
NA dann erst einmal herzlichen Glückwunsch und willkommen in der Selbständigkeit :-).
Das Geld
allerdings erhalte ich aber drei bis vier Wochen verzögert,
d.h. den Rechnungsbetrag für Januar erhalte ich ca. Ende
Februar, den für Februar Ende März usw.
Jo, ist "normal"
Aber nun muss man ja monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung
machen. Was trage ich dann als steuerpflichtigen Umsatz ein?
Yepp, wobei du, ich gehe nu einmal davon aus, dass deine Umsätze als Existenzgründer nicht sehr hoch sein werden, durchaus eine Quartalsabrechnung machen kannst.
Ist weniger Arbeit, musst du nur beim Fi-Amt beantragen.
Auf der einen Seite habe ich ja eine Rechnung für Januar
gestellt. Auf der anderen Seite gab es in diesem
Rechnungszeitraum ja keinen Umsatz. Soll ich da nun eine Null
eintragen oder den Netto-Rechnungsbetrag?
Da du deine Freiberuflichkeit erwähnt hast, wirst du einee sogenannte Kosten-Überschuss Rechnung machen.
vereinfacht ausgedrückt zählen in deinen Abrechnungen/Voranmeldungen/Abschlüssen nur die Kosten und Umsätze die auch tatsächlich geflossen SIND.
D.h. Umsätze auf die du noch wartest interessieren erst einmal nicht.
Also, nur die eintragen, welche auch auf dem Kto. sind.
Ansonsten halt 0,00
Aber noch einmal, als ein "Beginner" solltest du UNBEDINGT den Rat eines Steuerberaters einholen, ansonsten WIRD dich das sehr viel (Lehr)Geld kosten. Garantiert.
Gruß der
Alex