Umsatzsteuervoranmeldung: Was als Umsatz eintragen

Von: , Frage gestellt am Do, 6. Feb 2003

Hallo,

ich bin seit 1.1.2003 freiberuflich tätig und habe nun meine erste Rechnung für den Monat Januar geschrieben. Das Geld allerdings erhalte ich aber drei bis vier Wochen verzögert, d.h. den Rechnungsbetrag für Januar erhalte ich ca. Ende Februar, den für Februar Ende März usw.

Aber nun muss man ja monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. Was trage ich dann als steuerpflichtigen Umsatz ein? Auf der einen Seite habe ich ja eine Rechnung für Januar gestellt. Auf der anderen Seite gab es in diesem Rechnungszeitraum ja keinen Umsatz. Soll ich da nun eine Null eintragen oder den Netto-Rechnungsbetrag?

Viele Grüsse, Robert

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: Umsatzsteuervoranmeldung: Was als Umsatz eintr

    hi,

    du schreibst eine null bei umsatz rein, weil bei dir das IST-versteuerungsprinzip des § 20 UStG greift. stelle hierzu formlos den antrag beim FA.

    gruss vom

    showbee


    p.s. gesetzestext:


    § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten

    (1) Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, daß ein Unternehmer,

    1. dessen Gesamtumsatz ( § 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 125 000 Euro betragen hat, oder
    2. der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 der Abgabenordnung befreit ist, oder
    3. soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt, die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 ), sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet. Erstreckt sich die Befreiung nach Nummer 2 nur auf einzelne Betriebe des Unternehmers und liegt die Voraussetzung nach Nummer 1 nicht vor, so ist die Erlaubnis zur Berechnung der Steuer nach den vereinnahmten Entgelten auf diese Betriebe zu beschränken. Wechselt der Unternehmer die Art der Steuerberechnung, so dürfen Umsätze nicht doppelt erfaßt werden oder unversteuert bleiben.
    [...]"

    • Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Umsatzsteuervoranmeldung: Was als Umsatz ein

      Hallo, du schreibst eine null bei umsatz rein, weil bei dir das
      IST-versteuerungsprinzip des § 20 UStG greift
      Stimmt, *klonk* :-)

      Dennoch eine Frage: ok, eine Null eintragen. Jedoch habe ich schon betriebsbedingte Ausgaben gehabt, nicht viel; die ausgegebene USt. beläuft sich auf 16,55 Euro. Wenn ich jetzt die "Enddifferenz" bilde, erhalte ich ja einen Betrag von -16,55 Euro. Auf dem Vordruck steht, dass man ein Minuszeichen davorsetzen soll, d.h. aus meinen -16,55 Euro würden wieder +16,55 Euro werden. Ist das so korrekt? d.h. das Finanzamt würde mir dann 16,55 Euro überweisen und ich muss noch nichts zahlen?

      Viele Grüsse, Robert

          • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Cool ;-)

            Hallo,
            so ähnlich (nur etwas komplizierter) haben das einige Betrüger auch gemacht, die gerade vor Gericht stehen. Allerdings haben sie "vergessen" die eigenen Einnahmen anzugeben. Bei entsprechend hohen Umsätzen und einem schnellen Verkehrsmittel kann man von der Erstattung einige Zeit leben.

            Cu Rene
            PS: Natürlich nicht zur Nachahmung empfohlen!

  2. Antwort von nach 7 Minuten 0 hilfreich
    Dringender Rat......

    Hallo Robert,

    ...geh DRINGEND zum Steuerberater!! ich bin seit 1.1.2003 freiberuflich tätig und habe nun meine
    erste Rechnung für den Monat Januar geschrieben.
    NA dann erst einmal herzlichen Glückwunsch und willkommen in der Selbständigkeit :-). Das Geld
    allerdings erhalte ich aber drei bis vier Wochen verzögert,
    d.h. den Rechnungsbetrag für Januar erhalte ich ca. Ende
    Februar, den für Februar Ende März usw.
    Jo, ist "normal" Aber nun muss man ja monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung
    machen. Was trage ich dann als steuerpflichtigen Umsatz ein?
    Yepp, wobei du, ich gehe nu einmal davon aus, dass deine Umsätze als Existenzgründer nicht sehr hoch sein werden, durchaus eine Quartalsabrechnung machen kannst.
    Ist weniger Arbeit, musst du nur beim Fi-Amt beantragen. Auf der einen Seite habe ich ja eine Rechnung für Januar
    gestellt. Auf der anderen Seite gab es in diesem
    Rechnungszeitraum ja keinen Umsatz. Soll ich da nun eine Null
    eintragen oder den Netto-Rechnungsbetrag?
    Da du deine Freiberuflichkeit erwähnt hast, wirst du einee sogenannte Kosten-Überschuss Rechnung machen.
    vereinfacht ausgedrückt zählen in deinen Abrechnungen/Voranmeldungen/Abschlüssen nur die Kosten und Umsätze die auch tatsächlich geflossen SIND.
    D.h. Umsätze auf die du noch wartest interessieren erst einmal nicht.
    Also, nur die eintragen, welche auch auf dem Kto. sind.
    Ansonsten halt 0,00

    Aber noch einmal, als ein "Beginner" solltest du UNBEDINGT den Rat eines Steuerberaters einholen, ansonsten WIRD dich das sehr viel (Lehr)Geld kosten. Garantiert.
    Gruß der
    Alex

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      fehlerkorrektur

      Yepp, wobei du, ich gehe nu einmal davon aus, dass deine
      Umsätze als Existenzgründer nicht sehr hoch sein werden,
      durchaus eine Quartalsabrechnung machen kannst.
      Ist weniger Arbeit, musst du nur beim Fi-Amt beantragen.
      hi alex,

      das war bis 2001 so... ab 2002 muessen existenzgründer monatlich abgeben! sh. § 18 Abs. 3 Satz 3:

      "Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat."


      gruss vom

      showbee

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Und ich sach noch.....

        Hi Shob. das war bis 2001 so... ab 2002 muessen existenzgründer
        monatlich abgeben! sh. § 18 Abs. 3 Satz 3:

        "Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche
        Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr
        Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat."
        ...frach den Steuerberater..... :-)
        denn auch ich lerne nie aus.
        Danke für den Hinweis

        Gruß
        vom Alex

      • Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
        Existenzgründer Umsatzsteuer Neuregelung

        Hi Showbee,

        natürlich stimmt deine Antwort.
        Nur zur Ergänzung eine aktuelle Fundstelle
        aus einem Newsletter von stb-web


        +++ BMF zur Abgabe von monatlichen USt-Voranmeldungen
        in Neugruendungsfaellen

        Durch Art. 1 Nr. 3 Buchst. a des
        Steuerverkuerzungsbekaempfungsgesetzes (StVBG) vom
        19.12.2001 wurde § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG neu gefasst.
        Danach ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr
        Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat, wenn der
        Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Taetigkeit
        aufnimmt. Die Aenderung ist am 01.01.2002 in Kraft getreten.

        Mit Schreiben vom 24.01.2003 - IV D 1 - S 7346 - 2/03 - teilte
        das BMF mit, was zur Abgabe von monatlichen USt-
        Voranmeldungen in Neugruendungsfaellen gilt ...

        Meldung und Link zum Download unter:
        http://www.stb-web.de/news/article.php/id/238


        Viele Grüße
        Cirwalda



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