Umsatzsteuervoranmeldung: Was als Umsatz eintragen

Hallo,

ich bin seit 1.1.2003 freiberuflich tätig und habe nun meine erste Rechnung für den Monat Januar geschrieben. Das Geld allerdings erhalte ich aber drei bis vier Wochen verzögert, d.h. den Rechnungsbetrag für Januar erhalte ich ca. Ende Februar, den für Februar Ende März usw.

Aber nun muss man ja monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. Was trage ich dann als steuerpflichtigen Umsatz ein? Auf der einen Seite habe ich ja eine Rechnung für Januar gestellt. Auf der anderen Seite gab es in diesem Rechnungszeitraum ja keinen Umsatz. Soll ich da nun eine Null eintragen oder den Netto-Rechnungsbetrag?

Viele Grüsse, Robert

Dringender Rat…
Hallo Robert,

…geh DRINGEND zum Steuerberater!!

ich bin seit 1.1.2003 freiberuflich tätig und habe nun meine
erste Rechnung für den Monat Januar geschrieben.

NA dann erst einmal herzlichen Glückwunsch und willkommen in der Selbständigkeit :smile:.

Das Geld
allerdings erhalte ich aber drei bis vier Wochen verzögert,
d.h. den Rechnungsbetrag für Januar erhalte ich ca. Ende
Februar, den für Februar Ende März usw.

Jo, ist „normal“

Aber nun muss man ja monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung
machen. Was trage ich dann als steuerpflichtigen Umsatz ein?

Yepp, wobei du, ich gehe nu einmal davon aus, dass deine Umsätze als Existenzgründer nicht sehr hoch sein werden, durchaus eine Quartalsabrechnung machen kannst.
Ist weniger Arbeit, musst du nur beim Fi-Amt beantragen.

Auf der einen Seite habe ich ja eine Rechnung für Januar
gestellt. Auf der anderen Seite gab es in diesem
Rechnungszeitraum ja keinen Umsatz. Soll ich da nun eine Null
eintragen oder den Netto-Rechnungsbetrag?

Da du deine Freiberuflichkeit erwähnt hast, wirst du einee sogenannte Kosten-Überschuss Rechnung machen.
vereinfacht ausgedrückt zählen in deinen Abrechnungen/Voranmeldungen/Abschlüssen nur die Kosten und Umsätze die auch tatsächlich geflossen SIND.
D.h. Umsätze auf die du noch wartest interessieren erst einmal nicht.
Also, nur die eintragen, welche auch auf dem Kto. sind.
Ansonsten halt 0,00

Aber noch einmal, als ein „Beginner“ solltest du UNBEDINGT den Rat eines Steuerberaters einholen, ansonsten WIRD dich das sehr viel (Lehr)Geld kosten. Garantiert.
Gruß der
Alex

hi,

du schreibst eine null bei umsatz rein, weil bei dir das IST-versteuerungsprinzip des § 20 UStG greift. stelle hierzu formlos den antrag beim FA.

gruss vom

showbee

p.s. gesetzestext:

§ 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten

(1) Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, daß ein Unternehmer,

  1. dessen Gesamtumsatz ( § 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 125 000 Euro betragen hat, oder
  2. der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 der Abgabenordnung befreit ist, oder
  3. soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt, die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 ), sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet. Erstreckt sich die Befreiung nach Nummer 2 nur auf einzelne Betriebe des Unternehmers und liegt die Voraussetzung nach Nummer 1 nicht vor, so ist die Erlaubnis zur Berechnung der Steuer nach den vereinnahmten Entgelten auf diese Betriebe zu beschränken. Wechselt der Unternehmer die Art der Steuerberechnung, so dürfen Umsätze nicht doppelt erfaßt werden oder unversteuert bleiben.
    […]"

Hallo,

du schreibst eine null bei umsatz rein, weil bei dir das
IST-versteuerungsprinzip des § 20 UStG greift

Stimmt, *klonk* :smile:

Dennoch eine Frage: ok, eine Null eintragen. Jedoch habe ich schon betriebsbedingte Ausgaben gehabt, nicht viel; die ausgegebene USt. beläuft sich auf 16,55 Euro. Wenn ich jetzt die „Enddifferenz“ bilde, erhalte ich ja einen Betrag von -16,55 Euro. Auf dem Vordruck steht, dass man ein Minuszeichen davorsetzen soll, d.h. aus meinen -16,55 Euro würden wieder +16,55 Euro werden. Ist das so korrekt? d.h. das Finanzamt würde mir dann 16,55 Euro überweisen und ich muss noch nichts zahlen?

Viele Grüsse, Robert

:wink:

fehlerkorrektur

Yepp, wobei du, ich gehe nu einmal davon aus, dass deine
Umsätze als Existenzgründer nicht sehr hoch sein werden,
durchaus eine Quartalsabrechnung machen kannst.
Ist weniger Arbeit, musst du nur beim Fi-Amt beantragen.

hi alex,

das war bis 2001 so… ab 2002 muessen existenzgründer monatlich abgeben! sh. § 18 Abs. 3 Satz 3:

„Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.“

gruss vom

showbee

:wink:

Und ich sach noch…
Hi Shob.

das war bis 2001 so… ab 2002 muessen existenzgründer
monatlich abgeben! sh. § 18 Abs. 3 Satz 3:

„Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche
Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr
Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.“

…frach den Steuerberater… :smile:
denn auch ich lerne nie aus.
Danke für den Hinweis

Gruß
vom Alex

Existenzgründer Umsatzsteuer Neuregelung
Hi Showbee,

natürlich stimmt deine Antwort.
Nur zur Ergänzung eine aktuelle Fundstelle
aus einem Newsletter von stb-web

+++ BMF zur Abgabe von monatlichen USt-Voranmeldungen
in Neugruendungsfaellen

Durch Art. 1 Nr. 3 Buchst. a des
Steuerverkuerzungsbekaempfungsgesetzes (StVBG) vom
19.12.2001 wurde § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG neu gefasst.
Danach ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr
Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat, wenn der
Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Taetigkeit
aufnimmt. Die Aenderung ist am 01.01.2002 in Kraft getreten.

Mit Schreiben vom 24.01.2003 - IV D 1 - S 7346 - 2/03 - teilte
das BMF mit, was zur Abgabe von monatlichen USt-
Voranmeldungen in Neugruendungsfaellen gilt …

Meldung und Link zum Download unter:
http://www.stb-web.de/news/article.php/id/238

Viele Grüße
Cirwalda

1 „Gefällt mir“

Hallo,
so ähnlich (nur etwas komplizierter) haben das einige Betrüger auch gemacht, die gerade vor Gericht stehen. Allerdings haben sie „vergessen“ die eigenen Einnahmen anzugeben. Bei entsprechend hohen Umsätzen und einem schnellen Verkehrsmittel kann man von der Erstattung einige Zeit leben.

Cu Rene
PS: Natürlich nicht zur Nachahmung empfohlen!

Hallo,
könnt ihr mir erklären wo der Sinn dieser Regelung liegen soll, außer, daß der arme Existenzgründer noch mehr Zeit mit (bei Kleinunternehmern wohl zum großen Teil leeren) Formularen verbringt?

Cu Rene

Hi,

Natürlich hast du Recht, wenn man von einem echten Existenzgründer ausgeht. Der hat sicher alle Anstrengungen darauf zu richten, den Laden in Schwung zu bringen und verflucht bald die ganzen Formulare.

Hintergrund der Regelung sind Umsatzsteuer-Karussell-Geschäfte. Dabei werden z.B. Computerteile (früher waren es Mercedes, aber die sind ihnen wohl zu sperrig geworden) verkauft. Der Käufer holt sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt und verkauft es weiter. So weit so gut, aber da es kriminelle Strukturen gibt, die das ausnutzen und nur Vorsteuer vom Finanzamt holen, aber nichts bezahlen, musste man etwas unternehmen. Hinzu kommt, dass für diese Art von Geschäften bevorzugt neue Geschäfte angemeldet wurden –wohl von wegen weißer Weste.

Diese Karussell-Geschäfte werden in großem Stil betrieben, so dass davon die Staatsfinanzen empfindlich gestutzt werden. Es ist übrigens leichter, so ein Karussell durchzuziehen, als einen Banküberfall zu machen. Die Finanzämter haben deshalb auch personell bei den Umsatzsteuerprüfungen aufgestockt und versuchen, die Machenschaften zu unterbinden.

Natürlich trifft es mal wieder zuerst die sowieso Ehrlichen.

Viele Grüße
Cirwalda

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]