Hallo Zusammen,
ist die Rückzahlung von gewährter Sozialhilfe nach §89 (also als Darlehen) von der Lohnsteuer abzugsfähig, wenn man während der Gewährungszeit eine Umschulung zu einer Berufsausbildung gemacht hat?
Man hat nämlich rückwirkend - durch die Rückzahlung - ein negatives Einkommen (vergleichbar mit Bafög)! Ein Verweis auf eine Rechtsprechung würde mir helfen.
Ich würde nämlich dann probieren diese Rückzahlung lohnsteuermindernd geltend zu machen. Oder soll ich einfach mal beim Finanzamt nachfragen?
Danke und Gruß
Phillyboy
hi,
die sozialhilfe darlehen nach § 89 BSHG stellen wie die bafögdarlehen keine steuerlich relevanten zuflüsse dar. die rückzahlungen solcher darlehen sind aus diesem grunde steuerlich genauso irrelevant.
der zufluss hatte keine steuerlich auswirkung zu deinen ungunsten auf dein steuerliches einkommen, warum sollte dann der rückfluß zu deinen gunsten steuerlich angesetzt werden?
das wird dir im übrigen auch dein FA bestätigen!
gruss vom
showbee
Hi showbee,
ok, habe Deine Begründung verstanden. Die Sozi-Zahlungen sind aber hauptsächlich mit & durch die gleichzeitige erfolgreiche Umschulungsmaßnahme gefloßen. Insofern sind das doch Kosten bei einer Berufsbildung, oder nicht?
Bist Du Dir da sicher, daß da nix geht in dieser Hinsicht?
Gruß
Phillyboy
hi,
wenn du mit den geldern umschulungsmaßnahmen finanziet hast, sind dies nat. ansetzbar. (belege?)
wenn du mit dem sozi-darl. deinen lebensunterhalt bestritten hast und das arb.amt hat die umschulung finanziert, dann sind dir doch auch keine aufwendungen (ausser private lebensführung) entstanden.
gruss vom
showbee