Was absetzen können?

Hi,

seit einiger Zeit arbeite ich mehr im Wohn- als im Arbeitszimmer. Für Veranstaltungen, die derzeit nicht stattfinden, hatte ich mir einen zweiten Videorekorder gekauft. Er steht im Wohnzimmer, ebenso wie der zweite Fernseher. Darüberhinaus habe ich zu meiner analogen Kamera eine digitale. Und gearbeitet wird auf der Wohnzimmercouch. Alles nutze ich in gewisser Weise auch privat, doch eben auch geschäftlich. Beispielsweise entschloß ich mich auch aufgrund von gelegentlichen geschäftlichen Besprechungen zu einer edlen Wohnzimmerlandschaft. Der Mitarbeiter vom Finanzamt meinte, das sei mein Privatvergnügen. Ist das so, daß ich hier nichts davon absetzen kann? Er meinte, sobald ich angeblich etwas auch privat nutzen würde, wäre es nicht mehr absetzbar. Naja, mein Telefon wird ja auch anteilsmäßig privat abgerechnet und dann für den geschäftlichen Bereich versteuert, ebenso wie das Büro in meiner Wohnung… Was könnt’ Ihr empfehlen?

Danke und ciao,
Romana

hi,

hier greift der § 12 EStG ein, eine objektive trennung ist nicht möglich. beim telefon gibs einzelgesprächsnachweis, beim auto den km.zaehler, das arbeitszimmer wird nur als solches benutzt, aber wer will abschätzen, zuwieviel prozent du privat und beruflich sitzt bzw. wie hoch die private/geschäftliche motivation war eine neue couch zu kaufen?

gruss vom

showbee

p.s. warum schiebst du die couch nicht ins arbeitszimmer???

Hi Showbee,

danke für Deine Antwort, wenn sie mir auch inhaltlich nicht gefällt. :smile:

Wo kann ich diese Paragraphen nachlesen?

Anfang der 90er erzählte mir mal ein Lehrer er hat sich einen Farbfernseher gekauft und den von der Steuer abgesetzt. Begründung: er ist Physiklehrer und muß auf dem Laufenden bleiben und die Farbe um die Versuchsreihen besser sehen zu können. Und das ging durch. Auch ist meine Erfahrung, daß je mehr jemand verdient, z.B. der dritte Mercedes für die 92jährige Mutter binnen eines Jahres, umso mehr kann er absetzen. Tja, nur wenn man halt nicht so sehr viel verdient… snief.

Da müßte es doch eine Auslegungssache geben, denn wie gesagt, Videorecorder und Fernseher ist doppelt vorhanden und ich bin ein Workaholic.

Amüsiert hat mich die Vorstellung die Wohnzimmerlandschaft ins Arbeitszimmer zu stellen. Da kann man sich kaum noch als Mensch allein drin bewegen. :smile:

Ciao,
Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

konkreter
rehi,

also: § 12 EStG: "Soweit in […] nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden

  1. die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen; […]"

so, hierzu: sind aufwendungen z.T. beruflich veranlasst und z.T. kosten der lebensführung, gilt grds. das aufteilungs/abzugsverbot. hierzu: BFH, Beschluss v. 19.10.1970, GrS 2/70, BStBl 1971 II S. 17 (also vom grossen senat geurteilt), hier heisst es:

„Gehören die Kosten der Anschaffung eines Wirtschaftsguts zu den in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG bezeichneten Aufwendungen für die Lebensführung, ist eine Aufteilung in nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung und in Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur zulässig, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen, und wenn außerdem der berufliche Nutzungsanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist.“

es sieht sehr schlecht aus für dich…

gruss dennoch

vom showbee

Anfang der 90er erzählte mir mal ein Lehrer er hat sich einen
Farbfernseher gekauft und den von der Steuer abgesetzt.
Begründung: er ist Physiklehrer und muß auf dem Laufenden
bleiben und die Farbe um die Versuchsreihen besser sehen zu
können. Und das ging durch.

Es könnte ja sein, dass dieser Lehrer schon einen (vielleicht schwarzweißen) Fernseher für den Privatgebrauch besitzt. Dann geht sowas wieder.

Auch ist meine Erfahrung, daß je
mehr jemand verdient, z.B. der dritte Mercedes für die
92jährige Mutter binnen eines Jahres, umso mehr kann er
absetzen. Tja, nur wenn man halt nicht so sehr viel
verdient… snief.

Na ja, die Leute mit Geld kaufen sich privat eine billige Videokamera für den Urlaub, und die teure Digitalkamera eben für das Geschäft. Beim Finanzamt können Sie dann ja immer die „private“ von der „geschäftlichen“ unterscheiden. Die Privatsachen sollten dann halt immer nur staubfrei gehalten werden, damit man sie dem Finanzbeamten auch bei Bedarf vorzeigen kann :smile:

Da müßte es doch eine Auslegungssache geben, denn wie gesagt,
Videorecorder und Fernseher ist doppelt vorhanden und ich bin
ein Workaholic.

das sollte dann ein Argument sein. Du hast einen Satz privat-TV/Video und eines fürs Geschäft. Da solltest Du dann mit durchkommen.

Aber Vorsicht, für gewerblich genutzte TV und Videorecorder werden pro Gerät(!) GEZ-Gebühren fällig.

Was auch meist hilft: Schalte einen (guten) Steuerberater ein. Seit ich einen habe, hatte ich nie mehr Ärger oder Rückfragen vom Finanzamt.

Gruß
Marian

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Hi Marian,

ja, sowas wollte ich lesen. :smile:

Wie unterschiedlich doch „Wahrheiten“ immer sein können. :smile:

Ciao,
Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja, sowas wollte ich lesen. :smile:

schön dass ich helfen konnte :smile:

Wie unterschiedlich doch „Wahrheiten“ immer sein können. :smile:

hier geht es weniger um „Wahrheiten“ als eher um den Ermessensspielraum des Finanzbeamten. Das rechtfertigt auch die Kosten für einen Steuerberater, denn der reicht solche Belege meist schon gleich mit einer entsprechenden Begründung ein, so dass der Beamte gar nicht auf die Idee kommt, Rückfragen zu stellen. Zumindest sollte das so sein, wenn der Berater sein Geld wert ist :smile:

Gruß
Marian

Hi romana,

vielleicht hier dir ja in der Bewertung diese Betrachtungsweise:

Du kannst deinen Arbeit ja in deinem Arbeitszimmer erledigen.

Daß du dazu ins Wohnzimmer umziehst, ist dein Privatvergnügen.

Was ist denn mit deiner Küche, wo du dir während der Arbeitzeit einen Tee oder Kaffe kochst, oder aus dem Kühlschrank nen Joghurt? -Absetzen?-
Was ist mit deinem Klo, wenn der Kaffee oder Tee oder der Joghurt drückt? Absetzen?
Was ist mit der Dusche, wenn du beim Arbeiten mal ins Schwitzen gekommen bist? -Absetzen?-
Was ist mit deinem Bett, weil du mittags vond er Arbeit müde, dich dort ein Stündlein entspannst? -Absetzen?-

du siehst, wenn das FA, einmal sich deiner Argumentation anschließen würde, wären sofort alle Privatwohnungen von zuhause arbeitenden Menschen absetzbar, sogar letztendlich das komplette Haus, weil die Heizung ja nun auch dazugehört und im Keller steht und der Schornstein dazu auf dem Dach.

Und Privatvergnügen ist steuerlich nicht absetzbar. (siehe Showbee)

gruss
winkel

Hallo!

Anfang der 90er erzählte mir mal ein Lehrer er hat sich einen
Farbfernseher gekauft und den von der Steuer abgesetzt.
Begründung: er ist Physiklehrer und muß auf dem Laufenden
bleiben und die Farbe um die Versuchsreihen besser sehen zu
können. Und das ging durch.

Jawollja - das ist die häufigste Begründung für Einsprüche, wenn das Finanzamt mal wieder die Werbungskosten zusammengekürzt hat.

„Bei meinem Nachbarn/Kollegen/Bekannten wurden aber die Friseurrechnungen auch anerkannt, dann will ich die auch absetzen und zwar pronto!“
Fakt ist: wenn einmal irgendwo eine falsche Entscheidung getroffen wurde, dann ist das noch lange kein Präzendenzfall…
Selbst wenn Du jahrelang etwa deine ganzen Telefonrechnungen von der Steuer absetzen konntest - Du hast kein Anrecht darauf, daß das auch in Zukunft so bleibt!

Die Sache ist ganz einfach die: in der heutigen Zeit sind die Finanzämter ziemlich unterbesetzt, was dazu führt daß viele Erklärungen gar nicht mehr oder nur SEHR grob geprüft werden - und so kann es dann auch mal passieren, daß jemand seine gesamten Tickets fürs Falschparken als steuermindernde Ausgabe anerkannt bekommt.
Wenn Deine Erklärung aber nun zufällig eine von denen ist die gründlicher geprüft werden, dann hast Du leider Pech gehabt.

Ach ja: Erklärungen werden insbesondere dann gründlicher unter die Lupe genommen, sobald sie von der Norm abweichen - Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen z.B. werden idR. ziemlich genau geprüft, ebenso außergewöhnlich hohe Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen etc.

Und zwei Anmerkungen noch: es stimmt schon, daß ein GUTER Steuerberater vor solchen Korrekturen des Finanzamtes schützen kann - aber wenn Du an einen SCHLECHTEN solchen gerätst, dann hast Du erst recht Probleme.
Und bei Erklärungen, die über Lohnsteuerhilfevereine hereingekommen sind, fällt mir in schöner Regelmäßigkeit das Essen aus dem Gesicht… (nicht alle sind wirklich schlimm, aber doch zuviele!)

Schönen Gruß,
Robert