Finanzamt und Freistellungsauftrag?

Ich habe jetzt ein Schreiben vom Finanzamt erhalten.
Ich soll alle Einnahmen vom Jahr 2001 auflisten.
Nach einem Anruf sagte man mir, dass ich das deshalb machen soll,
weil von zwei Instituten Freistellungsaufträge in einer
Höhe über dem Wert von 3100 DM beim Finanzamt eingegangen sind.
Ich habe vergessen den einen Freistellungsauftrag zu reduzieren bzw. zu stornieren.

Bekommt das Finanzamt generell von jedem Institut, wo ein Freistellungsauftrag oder gar nur ein Guthaben existiert
diese Mitteilung geschickt?
Stehen dort auch die Zinseinnahmen drauf?

Habe ich mich hiermit strafbar gemacht?

Vielen Dank für Aufklärung!

Grüße

Caro

hi,

ja, das FA bekommt kontrollmitteilungen. die banken senden infos ans bundesamt für finanzen, von dort werden kuriositäten an die FÄ geleitet. es sollen wohl nun auch die zinsen in EUR/CT gemeldet werden, bisher war es nur die höhe des freistellungsauftrages, den die bank melden musste…

konkretes werden dir die leser aus der finanzverwaltung sagen können!

gruss vom

showbee

Hallo,

weil von zwei Instituten Freistellungsaufträge in einer
Höhe über dem Wert von 3100 DM beim Finanzamt eingegangen
sind.

DM 3100 sollten eigentlich (nach meiner laienhaften Meinung) kein Problem sein, da dir neben den DM 3000 Freibetrag auch noch ein Werbungskostenpauschbetrag von DM 100 zustand.
Sollte der Betrag noch höher gewesen sein, ist es auch kein Problem (außer das das FA nachhackt), solange die Beträge nicht in Anspruch genommen wurden.

Cu Rene

Hallo Carolin,

offensichtlich hast du versehentlich oder aus unwissenheit deinen Freistellungsauftrag nicht verteilt sondern doppelt abgegeben.

Die Banken waren verpflichtet die Höhe der FSA an die Finanzbehörden zu übermitteln. Zukünftig wohl auch die Zinseinnahmen in welcher Form auch immer.

Strafbar hast du dich nicht genmacht, aber erklärungsbedürftig, weshalb das finanzamt jetzt völlig richtiger Weise den nachweis von dir anfordert was da an Zinsen gelaufen ist.

Also Unrterlagen zusammenstellen und hinbringen. sollten dir welche Fehlen, wird dir die deine Bank gerne zweiterstellen. Das könnte allerdings ein paar (und nicht zuwenige) Euro’s kosten.
In Anbetracht des Aufwands auch richtig. Kannst du dann als Koaten für die Seuererklärung wieder gelten machen :wink:

Gruß ivo