Kirchensteuer

hallo experten!

ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
folgender sachverhalt:
auf meiner lohnsteuerkarte 2003 wurde vergessen einzutragen, daß ich noch in der kirche (kath) bin. erst auf meiner lohnabrechnung ist mir der fehler aufgefallen, daß ich nämlich keine kirchensteuer bezahlt habe.
da ich sowieso aus der kirche austreten will, habe ich nun ein paar fragen:

  1. wenn ich die lohnsteuerkarte jetzt so lasse, wie sie ist, also ohne konfession, kann dann irgendwann mal die „kirche“ kommen und kirchensteuer rückwirkend verlangen?
  2. gelte ich momentan als ausgetreten oder nicht?
  3. kann mein sohn trotzdem zb zur kommunion gehen, er ist kath. getauft?
    noch zur info: ich bin seit 8 monaten getrennt lebend, habe einen sohn, mein werdender ex-mann ist schon vor jahren aus der kirche ausgetreten, ich bin in lohnsteuerklasse 2.

ich danke euch
grüße
claudia

hallo

  1. wenn ich die lohnsteuerkarte jetzt so lasse, wie sie ist,
    also ohne konfession, kann dann irgendwann mal die „kirche“
    kommen und kirchensteuer rückwirkend verlangen?

ja auf jeden fall.

  1. gelte ich momentan als ausgetreten oder nicht?

du gilts nur als ausgetreten, wenn du ausgetreten bist. dies ist nämlich ein amtlicher akt und kostet sogar was. muß beim notar oder in der gemeindeverwaltung geschehen. falls nach zig jahren die kirche kommt und sagt " du bist ausgetreten?" dann mußt du es beweisen können!!! sonst kommen nachzahlungen auf dich zu.

  1. kann mein sohn trotzdem zb zur kommunion gehen, er ist
    kath. getauft?

hat glaub ich nichts mit dir zu tun, bin aber nicht sicher. solltest deinen pfarrer fragen.