Verrechnung des 'Geldwerten Vorteils'

Von: , Frage gestellt am Di, 15. Feb 2000

Wie wird der "Geldwerte Vorteil" mit dem Gehalt verrechnet? Wie wird versteuert? Wird der Wert erst aufgeschlagen und dann versteuert? Suche dringend Hilfe!
Danke

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Verrechnung des 'Geldwerten Vorteils'

    Hallo G. Grassl,

    vorausgesetzt Dich interessiert die Regelung für D (für andere Länder kenne ich sie nicht): eine Leistung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis wird nicht in Geld, sondern z. B. in Sachwerten (Naturalien), Vergünstigungen (Darlehen), Wohn- oder Nutzungsrecht geleistet. Dieser Teil der Entlohnung wird (streng nach Vorschrift und Tabellen) in einen Geldwert umgerechnet. Dieser so ermittelte Wert wird dem geldlichen Bruttogehalt zugeschlagen. Die Summe wird versteuert und bis zur Beitragsbemessungsgrenze unterliegt alles auch der Sozialversicherungsbeitragspflicht.

    Natürlich wird der Nettobetrag aus diesem geldwerten Vorteil nicht ausgezahlt, sondern den erhält man ja in Form von Sachwerten, Vergünstigungen, Wohn- oder Nutzungsrecht. Der verbreitetste geldwerte Vorteil dürfte im Bereich der Privatnutzung von PKW liegen. Dazu gibt es sehr genaue steuerrechtliche Bestimmungen.

    • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
      Re^2: Verrechnung des 'Geldwerten Vorteils'

      Natürlich wird der Nettobetrag aus diesem
      geldwerten Vorteil nicht ausgezahlt,
      Sondern es wird der Bruttobetrag vom Nettolohn abgezogen.

      MfG
      Undine

      • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
        Re^3: Das wäre neu . . .

        Hi Undine, Sondern es wird der Bruttobetrag vom
        Nettolohn abgezogen.
        Wenn Du recht hättest, stimmen seit über 15 Jahren meine Abrechnungen alle nicht und es gäbe de facto gar keinen "geldwerten Vorteil", da Du diesen ja tatsächlich (brutto?!) selbst aus Deinem Netto bezahlst?!?

        Kompliziert???

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re^4: Das wäre neu . . .

          Hi Gunter, Sondern es wird der Bruttobetrag vom
          Nettolohn abgezogen.
          Wenn Du recht hättest, stimmen seit über
          15 Jahren meine Abrechnungen alle nicht
          und es gäbe de facto gar keinen
          "geldwerten Vorteil", da Du diesen ja
          tatsächlich (brutto?!) selbst aus Deinem
          Netto bezahlst?!?
          Ein geldwerter Vorteil wird dem Bruttogehalt zugeschlagen. Das Gesamtbrutto wird der Steuer und der Sozialversicherung unterworfen. Danach wird der geldwerte Vorteil (der selbe Betrag wie oben zugeschlagen) vom Netto abgezogen. Das ergibt dann den Auszahlungsbetrag.
          Du bezahlst "fast" nix, denn es wird ja der Betrag der hinzugerechnet wurde auch wieder abgezogen. Sinn der Übung ist es, daß Du den geldwerten Vorteil wie Arbeitslohn versteuerst und der SV unterwirfst.

          MfG
          Undine
          P.S. Das mit Deinen Abrechnungen kann ich nicht einschätzen. *g*

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