Einkommensteuererklärung

Hallo Experten,

bei uns gibt es steuerlich ein ziemlich verworrenes Problem.
Ich habe von meinen Eltern ein Zweifamilienhaus überschrieben bekommen.
Eine Wohnung ist vermietet, die andere bewohne ich selber.
Das ganze ist eigentlich nur eine Regelung auf dem Papier. Wir halten es so,
dass meine Eltern weiterhin die Mieteinnahmen bekommen, dafür aber auch
die Ausgaben tragen. Ich selber zahle auch eine Miete an meine Eltern.
Ich habe also keinerlei tatsächliche Einnahmen aus dem Haus.
Das Finanzamt fordert von mir aber ca. 1000 Euro nach, da ich für das
Finanzamt ja eigentlich die Mieteinnahmen bekommen habe. Diese
Nachforderung tragen auch meine Eltern, da sie ja die die Einnahmen in
Wirklichkeit bekommen haben.
Trotzdem komm ich unterm Strich nicht +/- Null raus, wie es meiner Meinung
nach sein sollte.
Bevor das Haus auf meinen Namen lief, bekam ich vom Finanzamt immer etwas
zurück, da ich ausser meinem Gehalt keine Einnahmen zu verrechnen hatte. Diese
Summe geht ja jetzt in der Nachforderung unter, also ich habe die Einnahmen
nicht, zahle aber von meinem Gehalt noch etwas mit drauf.
Meine Eltern sind beide Rentner und von der Steuer befreit.
Kann man vielleicht einen Niessbrauch für sie eintragen lassen, damit ganz
offiziell alle Einnahmen und Ausgaben über sie laufen könnten oder hätte das
keine Auswirkung und sämtliche offiziellen Abgaben würden immer noch über
mich laufen? Würden meine Eltern wieder steuerpflichtig bzw. bekämen sie die
Einnahmen auf die Rente angerechnet?

Vielen Dank im Voraus
M.

Hi,
ist da nicht der Besuch bei einem Steuerberater angesagt? Der kann das mal durchrechnen und die Konsequenzen aufzeigen.

Eine Wohnung ist vermietet, die andere bewohne ich selber.

Für die vermietete gilt Einnahmen - Ausgaben. Die eigengenutzte wirkt sich steuerlich nicht aus.

halten es so,
dass meine Eltern weiterhin die Mieteinnahmen bekommen, dafür
aber auch
die Ausgaben tragen. Ich selber zahle auch eine Miete an meine
Eltern.

Das ist dann so eine Art Unterhalt. Steuerlich auch nicht absetzbar, wenn man es nicht klar vereinbart.

Trotzdem komm ich unterm Strich nicht +/- Null raus, wie es
meiner Meinung
nach sein sollte.
Bevor das Haus auf meinen Namen lief, bekam ich vom Finanzamt
immer etwas
zurück, da ich ausser meinem Gehalt keine Einnahmen zu
verrechnen hatte.

Das ist Verhandlungssache mit den Eltern. Ein Steuerberater kann das ausrechnen. Näherungsweise kann man es mit einem PC Steuerprogramm berechnen.

Kann man vielleicht einen Niessbrauch für sie eintragen
lassen, damit ganz
offiziell alle Einnahmen und Ausgaben über sie laufen könnten

man kann vieles

oder hätte das
keine Auswirkung und sämtliche offiziellen Abgaben würden
immer noch über
mich laufen? Würden meine Eltern wieder steuerpflichtig

kommt auf die Höhe der Rente und sonstiger Einkünfte an

bzw.

bekämen sie die
Einnahmen auf die Rente angerechnet?

Rentenrecht kenne ich mich nicht aus

So eine Basisberatung beim Steuerberater für 1-2 Steuererklärungen kostet sicher nicht die Welt, aber dann ist die Sache für die Zukunft geklärt.

Viele Grüße
Cirwalda