… einer meiner Kunden (seine Buchhalterin) verlangt eine
Original Unterschrift auf allen Rechnungen. Nach meiner
Meinung ist das Quatsch und verursacht nur Arbeit. Ist es
tatsächlich so, dass Rechnungen unter Umständen unterschrieben
werden müssen?
Hallo Lars,
grundsätzlich werden Rechnungen nicht unterschrieben. Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich und bevor ich mich auf zickige Diskussionen einlasse, bekommt jemand auch eine Unterschrift, von mir aus auch die Pfotenabdrücke meiner Katzen, wenn’s ihn glücklich macht.
Das mit der Mehrarbeit ist ja nun affig, schließlich schreibst Du gewiß nicht täglich hunderte Rechnungen.
Grundsätzlich und ganz besonders, wenn auf Kundenseite jemand die Gepflogenheiten offensichtlich nicht kennt, würde ich auf andere Feinheiten peinlichst achten. Du schreibst eine korrekte Rechnung mit Betrag, Ust, Endbetrag und 10 Tagen Zahlungsziel. Hier eine Auswahl der dummdreisten Sprüche, denen es vorzubeugen gilt (alles mehrfach selbst erlebt):
- Bei 10 Tagen ziehen wir immer Skonto
- Nach 10 Tagen haben wir überwiesen
- Als Tage zählen nur Montag bis Freitag
Deshalb ist z. B. folgender abschließende Satz zweckmäßig: Bitte zahlen Sie den Rechnungsbetrag … ohne Abzug bis zum … (konkretes Datum!) bei mir eingehend.
Bei gewährtem Skonto rechne auch gleich den Skontobetrag und den Zahlbetrag aus. Auch da wieder das konkrete Datum für den Zahlungseingang bei Skontoabzug und das Datum des erwarteten Zahlungseingangs bei Zahlung ohne Abzug benennen.
Gruß
Wolfgang