Hausbau - was ist absetzbar?

Hallo,
ich baue z.Zt. ein Haus. Kann man davon etwas in seiner Steuererklärung 2002 absetzen? Grundstückskauf und Baubeginn waren letztes Jahr, einziehen werden wir erst dieses Jahr. Kann man überhaupt noch was absetzen? 2003 und die folgenden Jahre?

Danke für eure Hilfe,

cu Jörg

Hallo!

Hast Du schon jemals die eigene Wohnungsmiete absetzen können? Wohl nicht, da in §12 EStG ausdrücklich drinsteht, dass Kosten der privaten Lebensführung nicht abziehbar sind. Das gleiche gilt für den Hausbau.
Du kannst Eigenheimzulage beantragen. Diese hat allerdings mit der Steuererklärung nichts zu tun.

Ciao!
Nemo

Modernisierung / Umbau?
Hallo,

und wie verhält es sich bei Umbau / Modernisierung eines Altbau`s ?

Das finde ich sehr verwirrend. Muss im gleichen Jahr abgesetzt werden aber darf nicht im Zusammenhang mit der Erwerb des Hauses stehen ??? Finde ich irgendwie auch merkwürdig, oder ?

Danke schonmal.

joyyy

und wie verhält es sich bei Umbau / Modernisierung eines
Altbau`s ?

hi,

soweit zu eigenen wohnzwecken genutzt, gibt es für solche aufwendungen noch den schmankerl der eigenheimzulage, mehr NICHT!

danke für die vorherige suche im archiv, diese frage kommt p.a. 20x

gruss vom

showbee

Hallo,

als wir 1997 in unser Haus gezogen sind, haben wir uns auch gewundert. Wir bekammen sowohl die Eigenheimzulage für einen Neubau als auch Umbaukosten in fünfstelliger Höhe anerkannt. Wir haben das Haus in fast fertigem Zustand gekauft. Rohbaufertigstellung war 1995. Dann haben sich die Vorbesitzer zerstritten…
Wie gsagt, wir kriegen volle Neubauzulage UND konnten xxxxx DM absetzen.

Max

hi max,

ja, dieser irre wahnsinn des § 10i EStG wurde gestrichen. neben der eigenheimzulage konnte man noch vorkostenpauschale von 3.500 DM ansetzen und erhaltungsaufwendungen von max. 22.500 DM vom zu versteuernden einkommen absetzen.

der helle wahnsinn, wenn man es sich mal überlegt.

gruss vom

showbee

hi max,

ja, dieser irre wahnsinn des § 10i EStG wurde gestrichen.
neben der eigenheimzulage konnte man noch vorkostenpauschale
von 3.500 DM ansetzen und erhaltungsaufwendungen von max.
22.500 DM vom zu versteuernden einkommen absetzen.

der helle wahnsinn, wenn man es sich mal überlegt.

Hi,

ja. ich konnte es auch nicht glauben als uns unser Steuerberater das gesagt hat. Mitgenommen haben wirs natürlich trotzdem :smile:

Max

Archiv
Lieber Showbee,

vielen Dank für Deine Antwort allerdings konnte ich im Archiv nicht suchen weil ich schon seeeeeehr lange nicht mehr hier war und mich nicht mehr richtig auskenne und dann fragt man eben drauf los vor allem wenn man kleines Baby hat und wenig Zeit.

Gruß
joyyyy

Danke Max. Wir werden dann wohl in die Röhre schauen aber das kann ich verkraften :smile:

Verwunderlich nur was es alles MAL GAB !

Gruß
joyyy