habe für eine US-Firma, die keine Niederlassung in D hat, eine kleine Marketingaktion hier in D als Gewerbetreibender gemacht und will die Rechnung jetzt stellen. Haue ich jetzt die 16% MWSt drauf oder nicht ? Aus dem § 4 USTG bin ich nicht schlau geworden ?
Was heißt „Marketingaktion“ präzise??? Ich gehe davon aus, dass es sich um die Erstellung eines Werbekonzepts o. ä. handelt und Du keine Joghurtverkostungen meinst. Damit hast Du eine „sonstige Leistung“ erbracht.
Leistungen können rechtlich (!) im Inland oder Ausland erbracht werden. Der Ort wird nach §3a UStG UStG bestimmt, in deinem Fall Absatz 4 Nr.2 und Abs.3 S.1 UStG.
Danach ist die Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen (bzw. eine Betriebsstätte) betreibt, hier also die USA.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein Unternehmen, das auf dem deutschen Markt einsteigen will, hier keine Betriebsstätte hat. Also genau hinterfragen und ggf. den Auftrag und den Schriftwechsel einbeziehen (unter welcher Adresse wurde bestellt?)!
Fazit: Leistung in den USA unterliegt nicht der deutschen USt, also Rechnung ohne Umsatzsteuer.
Die Firma hat wirklich keine Betriebsstätte hier, sondern will sich auf der Messe präsentieren und u.a ein " Feeling" für den Markt bekommen und dann entscheiden, ob Sie einsteigen.