Eigenheimzulage

Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Feb 2000

Grüß Euch,
würde mir bitte jemand mitteilen, ob uns ( Ehepaar)
nach dem Verkauf unserer Eigentumswohnung
und dem Neukauf eines anderen Objekts Eigenheimzulage zusteht?
Für Euer Bemühen, vielen Dank
Gruß
GB

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Eigenheimzulage

    Hallo GB!

    Da fehlt wieder die volle Information!

    Habt Ihr beim Kauf der Eigentumswohnung 7B oder ähnliches beansprucht?

    Wenn Ja, dann nein!

    Gruß Werner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 12 Tagen hilfreich
      Re^2: Eigenheimzulage

      Grüß Euch,
      würde mir bitte jemand mitteilen, ob uns
      ( Ehepaar)
      nach dem Verkauf unserer Eigentumswohnung
      und dem Neukauf eines anderen Objekts
      Eigenheimzulage zusteht?
      Für Euer Bemühen, vielen Dank
      Gruß
      GB
      Hallo GB!

      Da fehlt wieder die volle Information!
      Hier fragen ja wohl steuerliche Laien, so dass sie ja wohl kaum wissen können, was alles an Informationen benötigt wird. das sollte man ihnen nicht zum Vorwurf machen
      Habt Ihr beim Kauf der Eigentumswohnung
      7B oder ähnliches beansprucht?

      Wenn Ja, dann nein!

      Gruß Werner
      Die Antwort stimmt so nicht,
      Eheleuten steht die steuerliche Förderung 2x zu.


      Gruß, Micha

      • Antwort von nach 41 Tagen hilfreich
        Re^3: Eigenheimzulage

        Und da fehlen immer noch Infos.
        1 x der Frau und einmal dem Mann. Ggf. haben aber schon beide (auch mit einer Wohnung) ihr Objekt verbraucht oder eben auch nicht. -P
        [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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