Kursgewinne aus Anleihen - Besteuerung?

hi,
ich habe mir vor ein paar jahren eine anleihe (bremer landesbank wkn 228029) zu 93,70 gekauft. heute ist diese fällig geworden. zu meinem erstaunen musste ich feststellen dass für die differenz von ankaufbetrag und einlösungsbetrag
Einlösung zu 100 - kauf zu 93,70 = 6,70 mein freistellungsbetrag belastet wurde.
folgender text erschien auf der abrechnung „kestpfl. Pauschal-/Differenzbetrag aus Einlösung“
ist dies so in ordnung und durch welchen § (genau) ist dies gerechtfertigt?
meiner meinung nach sind anleihen wenn ich sie unter pari gekauft habe und länger als ein behalte steuerfrei (keine spekulationssteuer). hier jedoch wird mein freistellungsauftrag belastet.
wäre der fall auch aufgetreten wenn ich die anleihe nicht bis zum ende gehalten hätte sondern während der laufzeit verkauft hätte.
vielen dank im voraus
matthias

Hallo Matthias,

zur Anleihe folgendes:
Die Anleihe hatte ein Emissionskurs von 92,175%.
Unabhängig vom jeweiligen Kaufkurs ist diese Anleihe somit ausserhalb der „Disagiostaffel“ emittiert worden!
D.h. Die Differenz zwischen individuellem Kaufkurs und Verkaufskurs (Einlösungskurs:100%) stellt also immer Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.

Unter Fachleuten werden diese Papiere auch „Kursdifferenzpapiere“ genannt.

Ein möglicher Kaufkurs über pari, hätte dazu geführt, dass Du den „Rückzahlungsverlust“ mit anderen Kapiteleinkünften hättest verrechnen lassen können.

Thilo Dunker
http://www.t-hi-lo.de